Grundrechtstag zur Zukunft der Geschlechter

Rund 170 Personen aus Wissenschaft, Justiz und justiznahen Berufen nahmen an der Tagung, die in diesem Jahr unter dem Generalthema „Zukunft der Geschlechter“ stand, teil. In den Grußworten hochrangiger Vertreter der Tiroler Landesregierung, der Stadt Innsbruck, der Justiz, der Richtervereinigung sowie der Universität Innsbruck wurde die Wichtigkeit der Zusammenarbeit von Justiz und Rechtswissenschaft gerade auch zu gesellschaftspolitisch wichtigen Themenstellungen wie der vorliegenden betont und die Bedeutung einer interdisziplinären Herangehensweise hervorgestrichen. Nach einer allgemeinen Einführung in das Thema widmete sich die Tagung zunächst der Frage, in welch unterschiedlicher Weise die Gleichstellung der Geschlechter im österreichischen Verfassungsrecht verankert ist und wie weit sie durch die „tatsächliche“ Gleichstellung aus Sicht der Praxis reflektiert wird. In insgesamt vier interdisziplinär besetzten Panels wurde sodann der Fokus auf Problemstellungen im Bereich von Gewalt und Missbrauch im Geschlechterverhältnis, der Frage der Geschlechtsabhängigkeit beruflicher Laufbahnen im öffentlichen und privaten Bereich, von Geschlechterrollen und Familienkonzepten sowie der Auflösung der Geschlechtergrenzen gesetzt. Die intensiven, teils stark kontroversen Diskussionen belegten die hohe rechtspolitische Brisanz dieser Themen, die, worin Einigkeit bestand, komplexe rechtliche Lösungen erfordern, welche jedoch gegenwärtig vielfach noch offen sind.
(Anna Gamper)