Außerordentliches Studium

 Zulassung zum außerordentlichen Studium
 Studienbeitrag (Kosten)



Außerordentliche Studien sind die Universitätslehrgänge und der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern. Universitätslehrgänge sind außerordentliche Studien mit festgelegtem Curriculum (Studienplan), die  im Rahmen der universitären Weiterbildung angeboten werden.

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A.o. Studium zum Besuch von einzelnen Lehrveranstaltungen

Außerordentliche Studierende, die nur zum Besuch von Lehrveranstaltungen zugelassen sind, können jene Lehrveranstaltungen besuchen, für welche sie die in den Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen, sowie nach Maßgabe der universitären Vorschriften Prüfungen ablegen. Dabei ist zu beachten:

  • Positiv beurteilte Prüfungen können nur dann für ein ordentliches Studium in Österreich anerkannt werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Prüfung über kein Reifezeugnis oder keine Studienberechtigungsprüfung verfügen.
  • Ordentliche Studierende werden bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen bevorzugt.
  • Während eines a.o. Studiums ist es nicht möglich, (Teil-) Diplomprüfungen, Modulprüfungen oder Rigorosen zu absolvieren bzw. Studien abzuschließen.
  • Sie müssen den Studienbeitrag zahlen.
  • Wenn Sie über die Staatsbürgerschaft eines nicht-EU/EWR-Landes verfügen, erhalten Sie kein Studierendenvisum.
  • Sie können in Österreich keine studentische Selbstversicherung (= Krankenversicherung) beantragen.
  • Kein VVT-Ticket für Studierende.

Zulassung zum außerordentlichen Studium

Für die Zulassung zum außerordentlichen Studium müssen Sie in die Studienabteilung kommen und benötigen folgende Unterlagen:

  • Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis in Original und Kopie
  • ggf. österreichische Sozialversicherungskarte (eCard)
  • ggf. Nachweis über ein bereits absolviertes Studium (Diplom, Verleihungsbescheid, etc.)

Fristen: Die Zulassung ist jeweils während der Allgemeinen Zulassungsfrist und bis Ende der Nachfrist möglich.

Studienbeitrag (Kosten)

Kosten: Außerordentliche Studierende müssen den Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 EURO plus den ÖH-Beitrag bezahlen. Ein Erlass des Studienbeitrags ist nicht möglich. Die Bezahlung erfolgt am besten an den Service-Points der Universität.

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