Hundert Jahre völkerrechtliche (Schieds-)Gerichtsbarkeit in Zentralamerika
Die Studie ist Teil eines umfassenden vom FWF geförderten Forschungsprojektes über Streitbeilegung in lateinamerikanischen und karibischen Integrationszonen und ist – zumindest für den europäischen Leser – von absoluter Novität. Parallel zu diesem Forschungsprojekt am Institut für Europarecht und Völkerrecht betreuen die WissenschafterInnen des Instituts ein EU gefördertes Austauschprogramm mit 6 europäischen und 7 lateinamerikanischen Universitäten (EULATIN II), im Rahmen dessen vor wenigen Wochen bereits die erste argentinische Gastprofessorin, Prof. Dr. Rita Gajate von der Universität La Plata/Argentinien, an der LFU zu Gast war.
Zur Publikation
Die gegenständliche Studie dokumentiert erstmals alle Versuche der Einrichtung (schieds-)gerichtlicher Verfahren in Zentralamerika im Zeitraum der letzten hundert Jahre. In ihr wird ein breiter Bogen vom weltweit ersten völkerrechtlichen Gericht, dem Zentralamerikanischen Gerichtshof (1907) – vor dem auch Private klagslegitimiert waren – bis hin zum Zentralamerikanischen Freihandelsabkommen (CAFTA-RD) des Jahres 2004 und dessen Schiedsgerichtsbarkeit geschlagen.
Zum besseren Verständnis dieser komplexen Zusammenhänge wird der Studie ein umfangreicher Dokumentenanhang nachgestellt.