Buchtipp: Aushandeln von Ehe. Heiratsverträge der Neuzeit im europäischen Vergleich
Ehe war in der Geschichte der Neuzeit ein zentrales Ordnungsmodell und zugleich eine Institution von großer ökonomischer Bedeutung. Geld und Güter flossen aus diesem Anlass zwischen den Generationen, zwischen Braut und Bräutigam oder wurden in Aussicht gestellt. Der Transfer von Vermögen war bislang hauptsächlich aus der Perspektive des Erbrechts und der Erbpraxis Thema der Geschichtswissenschaften. Doch stellte das Ehegüterrecht eine mindestens ebenso wichtige Grundlage dar. Denn das Nutzen und Verfügen über das eingebrachte und während der Ehe erwirtschaftete Vermögen, die Ansprüche von Witwen und Witwern sahen sehr unterschiedlich aus, je nachdem, ob Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vorherrschte. Entsprechend unterschiedlich gestalteten sich die Inhalte von Heiratsverträgen. In vier Detailstudien – zu niederösterreichischen Gerichten, zur Stadt Salzburg, zu den Südtiroler Gerichten Innichen und Welsberg sowie zum Einzugsbereich des Innsbrucker Stadt- und Landrechts – analysieren die Autorinnen Heiratsverträge und das „Aushandeln von Ehe“ vom 17. bis zum 19. Jahrhundert in vergleichender Perspektive. Die Ergebnisse werden einleitend und abschließend in den Kontext europäischer Rechtsräume gestellt.
Die Autorinnen
Margareth Lanzinger war bzw. ist Hertha-Firnberg- und Else-Richter-Projektträgerin und arbeitet am Institut für Geschichte der Universität Wien, Gunda Barth-Scalmani und Ellinor Forster sind Mitarbeiterinnen am Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie der Universität Innsbruck, Gertrude Langer-Ostrawsky ist stellvertretende Leiterin des Niederösterreichischen Landesarchivs.
Margareth Lanzinger, Gunda Barth-Scalmani, Ellinor Forster und Gertrude Langer-Ostrawsky
Aushandeln von Ehe. Heiratsverträge der Neuzeit im europäischen Vergleich
(L’HOMME Archiv Bd. 3),
Köln/Weimar/Wien, Böhlau, 2010,
530 Seiten, mit Abb.