Ethikbeirat konstituiert
Für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Innsbruck besteht damit nun die Möglichkeit, sich mit ethischen Fragen, die ihre Forschungsprojekte und Diplomarbeiten sowie Dissertationen berühren, an das Vizerektorat für Forschung zu wenden. Der/die Vizerektor/Vizerektorin für Forschung befasst dann den Beirat mit den vorgebrachten Anliegen und Fragen und stellt eine entsprechende Bestätigung über die Zulässigkeit der angesuchten Forschungsvorhaben an der Universität Innsbruck im Sinne ethischer Grundsätze nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis aus. Diese Bestätigung kann dann zum Beispiel bei Förderinstitutionen, die derartige Bestätigung verlangen, vorgelegt werden. Typischerweise betrifft diese Vorgangsweise Forschungsvorhaben in den Sportwissenschaften, in der Psychologie oder in der Experimentellen Ökonomie, in denen Untersuchungen mit Personen durchgeführt werden.
Der Beirat ist im juristischen Sinne nicht mit den an Medizinischen Universitäten eingerichteten Ethikkommissionen, die den Erfordernissen des Krankenanstaltengesetzes entsprechen müssen, gleichzusetzen. Die Beurteilung klinischer Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Beurteilung der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung an Menschen obliegt daher, wie im Universitätsgesetz 2002 (§ 30) vorgesehen, der Ethikkommission der Medizinischen Universität.
Zum Vorsitzenden des Beirats für ethische Fragen in der wissenschaftlichen Forschung wurde Stephan Leher vom Institut für Systematische Theologie und zur Stellvertreterin Monika Niedermayr vom Institut für Zivilrecht gewählt. Als weitere Mitglieder sind Jörg Striessnig (Institut für Pharmazie), Martin Burtscher (Institut für Sportwissenschaft), Matthias Sutter (Institut für Finanzwissenschaft), Elmar Waibl (Institut für Philosophie), Anna Buchheim (Institut für Psychologie), Regina Hammerschmid und Jochen Strobl als studentische Mitglieder sowie Robert Rebitsch vom projekt.service.büro vertreten.