Karriere- und Mitarbeitergespräch können gemeinsam geführt werden
Der Dienststellenausschuss-Vorsitzende Dr. Ludwig Call hat von der Sachbearbeiterin des Bundesministerium (BMBWK) die folgende Rechtsauskunft zur Führung des Karriere- und des Mitarbeitergesprächs erhalten: Gemäß § 186 Abs. 1 Z. 2 BDG ist für Universitätsassistenten im zeitlich begrenzten und im provisorischen Dienstverhältnis und für Vertragsassistenten, die nicht auf unbestimmte Zeit bestellt sind, mindestens alle zwei Jahre ein Karrieregespräch zu führen. Die zusätzliche Führung eines Mitarbeitergesprächs gemäß § 45a BDG ist nicht erforderlich