Universitätsbudget 2002
Bei den Budgetverhandlung für das Jahr 2002 wurden die Mehrkosten aus dem neuen Dienstrecht der Universität zunächst nicht vergütet. Sie wurden vom Ministerium aber grundsätzlich anerkannt und sollen im nächsten Juni nachverhandelt werden. Budgetvizerektor Prof. Gantner betonte heute, dass die Verhandlungen darüber hinaus durchaus erfolgreich waren.

Vizerektor Gantner präzisierte nun die Ergebnisse der Verhandlungen vom vergangenen Dienstag: "Es war ein Verhandlungsergebnis, dass die Mehrkosten aus dem neuen Dienstrecht anerkannt werden. Sie werden nach weiteren Verhandlungen im Juni 2002 im Wege einer Nachtragszuweisung zur Verfügung gestellt. Da aus heutiger Sicht weder die Zahl, noch die Kategorie, noch der Zeitpunkt der Besetzung der Stellen abschließend feststeht, ist es eine vernünftige Vorgangsweise, die tatsächlich anfallenden Sozialversicherungskosten im Zuge einer späteren Verhandlung festzustellen und zuzuweisen. Die Ausgaben können jedenfalls mit dem zugewiesenen Personalbudget bedeckt werden und keine einzige Stelle muss aus dieser Vorgangsweise unbesetzt bleiben."
Im übrigen seien die Verhandlungen durchaus erfolgreich gewesen, betonte Vizerektor Gantner. Trotz der überaus schwierigen Budgetsituation, in der sich auch das BM:BWK befindet, würden von Seiten des Ministeriums die vom Ressort zu tragende Ausgabenbindung in Höhe von 3% nicht an die Universität weitergegeben. Auch sei es den Verhandlern aus Innsbruck gelungen, für die Universität ohne Medizinische Fakultät zusätzliche Mittel (gegenüber dem Budget für das Jahr 2001) in Höhe von ATS 46.3 Mio. oder einen Zuwachs von 3.1 Prozent an die Universität Innsbruck zu bringen. Für die Medizinische Fakultät lauten die Werte ATS 16 Mio oder 1.96% Zuwachs und für die gesamte Universität Innsbruck liegt das Budget für das Jahr 2002 um ATS 62,3 Mio. oder 2.7% Prozent über dem Budget des Jahres 2002. Vizerektor Gantner sei jedenfalls bereit, sich mit den Vertretern des BM:BWK wieder an einen Tisch zu setzen, zumal auch die Zusage eingehalten wurde, die Mehrkosten aus der Umsetzung der Inskription unter den Bedingungen der Studiengebühren in Höhe von rund ATS 3 Mio. ersetzt zu erhalten.