Aktenbestand an Universitätsarchiv übergeben
Der ehemalige Justizminister Prof. Hans Klecatsky hat vergangene Woche wertvolle Akten der Österreichischen Grundrechtsreformkommission an das Archiv der Universität Innsbruck übergeben. Der Aktenbestand stellt eine einzigartige Quelle für die österreichische Grundrechts- und Verfassungsgeschichte dar.
Prof. Hans Richard Klecatsky, von 1966 bis 1970 Bundesminister für Justiz und mittlerweile emeritierter Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, hat letzte Woche dem Universitätsarchiv den geschlossenen Aktenbestand der beim Bundeskanzleramt eingerichteten "Österreichischen Grundrechtsreformkommission 1963-1983" zur Verwahrung übergeben. Über drei Jahrzehnte hat Professor Klecatsky, selbst Mitglied dieser Kommission, den Aktenbestand aufgebaut. Diese für die liberal-konstitutionelle Grundrechts- und Verfassungsrechtsgeschichte Österreichs einzigartige Quelle wird nunmehr im Archiv der Universität verwahrt.
Immer wieder hat Professor Klecatsky den "ruinösen" Charakter der österreichischen Verfassung gerügt. Da es keine einheitliche Verfassungsurkunde gibt, sind die Verfassungsbestimmungen über die gesamte Rechtsordnung verstreut. Deshalb fehlt in Österreich ein einheitlicher Grundrechtskatalogs. Auch die Grundrechte sind in vielen verschiedenen Rechtsakten auf Verfassungsebene festgelegt. Ein zentrales Anliegen der Grundrechtsreformkommission war es daher einen solchen einheitlichen Katalog von Grundrechten zu schaffen. Dieses Vorhaben konnte aber nicht zuletzt wegen Differenzen bei der Aufnahme sozialer Rechte bis heute nicht durchgesetzt werden, weshalb die wesentliche Quelle für Grundrechte in Österreich immer noch das Staatsgrundgesetz aus dem Jahre 1867 ist.
Immer wieder hat Professor Klecatsky den "ruinösen" Charakter der österreichischen Verfassung gerügt. Da es keine einheitliche Verfassungsurkunde gibt, sind die Verfassungsbestimmungen über die gesamte Rechtsordnung verstreut. Deshalb fehlt in Österreich ein einheitlicher Grundrechtskatalogs. Auch die Grundrechte sind in vielen verschiedenen Rechtsakten auf Verfassungsebene festgelegt. Ein zentrales Anliegen der Grundrechtsreformkommission war es daher einen solchen einheitlichen Katalog von Grundrechten zu schaffen. Dieses Vorhaben konnte aber nicht zuletzt wegen Differenzen bei der Aufnahme sozialer Rechte bis heute nicht durchgesetzt werden, weshalb die wesentliche Quelle für Grundrechte in Österreich immer noch das Staatsgrundgesetz aus dem Jahre 1867 ist.