Aktenbestand an Universitätsarchiv übergeben
Der ehemalige Justizminister Prof. Hans Klecatsky hat vergangene Woche wertvolle Akten der Österreichischen Grundrechtsreformkommission an das Archiv der Universität Innsbruck übergeben. Der Aktenbestand stellt eine einzigartige Quelle für die österreichische Grundrechts- und Verfassungsgeschichte dar.

Immer wieder hat Professor Klecatsky den "ruinösen" Charakter der österreichischen Verfassung gerügt. Da es keine einheitliche Verfassungsurkunde gibt, sind die Verfassungsbestimmungen über die gesamte Rechtsordnung verstreut. Deshalb fehlt in Österreich ein einheitlicher Grundrechtskatalogs. Auch die Grundrechte sind in vielen verschiedenen Rechtsakten auf Verfassungsebene festgelegt. Ein zentrales Anliegen der Grundrechtsreformkommission war es daher einen solchen einheitlichen Katalog von Grundrechten zu schaffen. Dieses Vorhaben konnte aber nicht zuletzt wegen Differenzen bei der Aufnahme sozialer Rechte bis heute nicht durchgesetzt werden, weshalb die wesentliche Quelle für Grundrechte in Österreich immer noch das Staatsgrundgesetz aus dem Jahre 1867 ist.