Der wissenschaftliche Nachwuchs bleibt aus
Seit Oktober 2001 ist das neue Dienstrecht für das wissenschaftliche Personal in Kraft und zeigt schon seine ersten Tücken. In den letzten Monaten war festzustellen, dass der wissenschaftliche Nachwuchs zunehmend ausbleibt. Uniintern, die Mitarbeiterzeitung der Uni Innsbruck, berichtet in der heute erschienenen Ausgabe über die beunruhigenden Entwicklungen.
Wenn man sich die Rahmenbedingungen für die "wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in Ausbildung" ansieht, die die erste "Karrieresäule" des 4-Säulen-Modells darstellen, so verwundern diese Entwicklungen nicht: Der "Ausbildungsbeitrag" pro Monat beträgt außerhalb der Medizin netto etwa € 945, was früher dem Nettogehalt eines halbtagsbeschäftigten Vertragsassistenten entsprach. Besonders drastisch war der Rückgang der Bewerbungen an der Medizin. Die Mediziner haben zwar inzwischen eine Erhöhung des Ausbildungsbeitrages ab Juli um brutto € 363,- monatlich erreicht, die Landesstellen sind für die Jungmediziner aber dennoch interessanter, da sie nach wie vor höher dotiert sind und die Forschung nicht verpflichtend vorgesehen ist.
Pflichtpraktika reduziert
Als eine weitere Crux erweist sich die Tatsache, dass es bei wissenschaftlichen MitarbeiterInnen nur eine Vollbeschäftigung mit 40 Wochenstunden Dienstzeit gibt, Halbtagsbeschäftigung ist nur bei Betreuung eines noch nicht schulpflichtigen Kindes möglich. Prof. Rainer Blatt vom Institut für Experimentalphysik sieht dadurch die Durchführung der Pflichtlehre massiv gefährdet, da sich bei gleichbleibenden Lehraufgaben die Zahl der Mitarbeiter verringert. Außerdem dürfen wissenschaftliche Mitarbeiter in den ersten zwei Jahren in der Lehre nur mitwirken, nicht aber selbständig Lehrveranstaltungen halten. Als Konsequenz dieses Dilemmas zeichnet sich für Blatt die Reduktion von Pflichtpraktika ab, "spezielle Lehrveranstaltungen fallen sowieso schon weg!"
Sehr restriktiv
Im Karenzfall kann die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters außer im klinischen Bereich der Medizin nur mit einer Ersatzkraft für vier Jahre besetzt werden. Es käme damit zu einer Überlappung in der Bestelldauer des/der Vertretenen und der Ersatzkraft. Daher wird der Dienstgeber danach trachten, von vornherein nur Mitarbeiter einzustellen, die innerhalb der 4 Jahre voraussichtlich nicht ausfallen. "Das neue Dienstrecht ist sehr restriktiv und auch frauenfeindlich!" stellt dazu Dr. Ludwig Call, der Vorsitzende des Dienststellenausschusses der Universitätslehrer trocken fest. Auch die momentane Praxis, freie Stellen nur mit wissenschaftlichen Mitarbeitern zu besetzen, wird langfristig zu einem Engpass beim Lehrpersonal führen. Bisher wurden nur 10 "neue" Assistenten ("Säule zwei") regulär aufgenommen. "Das neue Dienstrecht greift langsam und schleichend, aber dann umso fataler," meint Call abschließend.
Dieser Beitrag stammt aus der jüngsten Ausgabe der Uniintern - der Mitarbeiterzeitung der Universität Innsbruck. Allen UniversitätsmitarbeiterInnen wird die Uniintern in den nächsten Tagen zugestellt. Die Zeitung kann aber auch entweder als PDF-File gelesen werden oder über Email bestellt werden.
Pflichtpraktika reduziert
Als eine weitere Crux erweist sich die Tatsache, dass es bei wissenschaftlichen MitarbeiterInnen nur eine Vollbeschäftigung mit 40 Wochenstunden Dienstzeit gibt, Halbtagsbeschäftigung ist nur bei Betreuung eines noch nicht schulpflichtigen Kindes möglich. Prof. Rainer Blatt vom Institut für Experimentalphysik sieht dadurch die Durchführung der Pflichtlehre massiv gefährdet, da sich bei gleichbleibenden Lehraufgaben die Zahl der Mitarbeiter verringert. Außerdem dürfen wissenschaftliche Mitarbeiter in den ersten zwei Jahren in der Lehre nur mitwirken, nicht aber selbständig Lehrveranstaltungen halten. Als Konsequenz dieses Dilemmas zeichnet sich für Blatt die Reduktion von Pflichtpraktika ab, "spezielle Lehrveranstaltungen fallen sowieso schon weg!"
Sehr restriktiv
Im Karenzfall kann die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters außer im klinischen Bereich der Medizin nur mit einer Ersatzkraft für vier Jahre besetzt werden. Es käme damit zu einer Überlappung in der Bestelldauer des/der Vertretenen und der Ersatzkraft. Daher wird der Dienstgeber danach trachten, von vornherein nur Mitarbeiter einzustellen, die innerhalb der 4 Jahre voraussichtlich nicht ausfallen. "Das neue Dienstrecht ist sehr restriktiv und auch frauenfeindlich!" stellt dazu Dr. Ludwig Call, der Vorsitzende des Dienststellenausschusses der Universitätslehrer trocken fest. Auch die momentane Praxis, freie Stellen nur mit wissenschaftlichen Mitarbeitern zu besetzen, wird langfristig zu einem Engpass beim Lehrpersonal führen. Bisher wurden nur 10 "neue" Assistenten ("Säule zwei") regulär aufgenommen. "Das neue Dienstrecht greift langsam und schleichend, aber dann umso fataler," meint Call abschließend.
Dieser Beitrag stammt aus der jüngsten Ausgabe der Uniintern - der Mitarbeiterzeitung der Universität Innsbruck. Allen UniversitätsmitarbeiterInnen wird die Uniintern in den nächsten Tagen zugestellt. Die Zeitung kann aber auch entweder als PDF-File gelesen werden oder über Email bestellt werden.