Wahlvorschläge für Gründungskonvent
Am 25. und 26. November werden an der Universität Innsbruck die Mitglieder des Gründungskonvents gewählt. Diese Woche endete die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Bei den Professoren stehen zwei Listen zur Wahl, die Bediensteten wählen aus drei Listen. Für den Mittelbau wurde kein Wahlvorschlag eingereicht.
Wie an zahlreichen anderen österreichischen Universitäten kommt sowohl an der Universität Innsbruck als auch an der neuen Medizinuniversität keine Wahl von Mittelbauvertretern für den Gründungskonvent zustande. Aus Protest gegen das neue Universitätsgesetz wurden keine Wahlvorschläge eingereicht. Die Wahlversammlungen finden daher nicht wie geplant statt. Prof. Ludwig Call, Vorsitzender der Wahlkommission für den Mittelbau an der Uni Innsbruck, appelliert in einem Brief an den Rektor, Prof. Hans Moser, die für den 29. November geplante konstituierende Sitzung des Gründungskonvents zu sistieren. Die Mittelbauvertreter wollen die Nationalratswahl am 24. November abwarten, deren Ausgang auch über eine mögliche Novellierung des Universitätsgesetzes entscheiden wird.
Für die Wahl der sieben Konventsmitglieder aus dem Kreis der Professoren stellen sich zwei Listen der Wahl. Die Liste "Universität Neu" wird von Prof. Gustav Wachter und Prof. Wolfgang Zach angeführt. Vertreter der sieben Fakultäten bilden die "Fakultätenliste". Angeführt wird diese Liste von Prof. Roland Psenner und Prof. Reinhold Bichler.
Der Wahl des einzigen Vertreters der Allgemeinen Bediensteten stellen sich gleich drei Listen. Die "Liste Dienststellenausschuss" nominierte Erwin Vones an erster Stelle, für die "Überparteiliche Liste der Allgemeinen Bediensteten" tritt Mag. Uwe Steger an und für die "Interessengemeinschaft allgemein Bediensteter an der Universität Innsbruck" geht Dr. Georg Anker ins Rennen. Die beiden Vertreter der Studierenden werden direkt durch die Österreichische Hochschülerschaft nominiert.
Für den Gründungskonvent der Medizinischen Universität Innsbruck kandidiert sowohl bei den Professoren als auch bei den Bediensteten jeweils nur eine Liste. Der Wahlvorschlag der Professoren lautet auf den Namen "Liste der Professorenkurie". Bei den Bediensteten kandidiert Frau Mag. Rosamarie Moser an erster Stelle einer Einheitsliste.
Die 12 Mitglieder des Gründungskonvents übernehmen wichtige Aufgaben bei der Implementierung des Universitätsgesetzes 2002. Sie erstellen ein provisorische Satzung, wählen einen Teil der Mitglieder des neuen Universitätsrats und schreiben die Stelle des Rektors aus. Aus den Bewerbungen erstellen sie dann einen Vorschlag für die Wahl des Rektors durch den Unirat im Frühjahr 2003. Mit der Wahl des Senats nach UG 2002 im Herbst 2003 und dem In-Kraft-Treten des neuen Organisationsrechts an der Universitäten am 1. Jänner 2004 sind die Aufgaben des Gründungskonvents abgeschlossen.
Für die Wahl der sieben Konventsmitglieder aus dem Kreis der Professoren stellen sich zwei Listen der Wahl. Die Liste "Universität Neu" wird von Prof. Gustav Wachter und Prof. Wolfgang Zach angeführt. Vertreter der sieben Fakultäten bilden die "Fakultätenliste". Angeführt wird diese Liste von Prof. Roland Psenner und Prof. Reinhold Bichler.
Der Wahl des einzigen Vertreters der Allgemeinen Bediensteten stellen sich gleich drei Listen. Die "Liste Dienststellenausschuss" nominierte Erwin Vones an erster Stelle, für die "Überparteiliche Liste der Allgemeinen Bediensteten" tritt Mag. Uwe Steger an und für die "Interessengemeinschaft allgemein Bediensteter an der Universität Innsbruck" geht Dr. Georg Anker ins Rennen. Die beiden Vertreter der Studierenden werden direkt durch die Österreichische Hochschülerschaft nominiert.
Für den Gründungskonvent der Medizinischen Universität Innsbruck kandidiert sowohl bei den Professoren als auch bei den Bediensteten jeweils nur eine Liste. Der Wahlvorschlag der Professoren lautet auf den Namen "Liste der Professorenkurie". Bei den Bediensteten kandidiert Frau Mag. Rosamarie Moser an erster Stelle einer Einheitsliste.
Die 12 Mitglieder des Gründungskonvents übernehmen wichtige Aufgaben bei der Implementierung des Universitätsgesetzes 2002. Sie erstellen ein provisorische Satzung, wählen einen Teil der Mitglieder des neuen Universitätsrats und schreiben die Stelle des Rektors aus. Aus den Bewerbungen erstellen sie dann einen Vorschlag für die Wahl des Rektors durch den Unirat im Frühjahr 2003. Mit der Wahl des Senats nach UG 2002 im Herbst 2003 und dem In-Kraft-Treten des neuen Organisationsrechts an der Universitäten am 1. Jänner 2004 sind die Aufgaben des Gründungskonvents abgeschlossen.