Mediziner konstituieren Gründungskonvent
Bereits einen Tag nach der Wahl hat sich gestern Nachmittag der Gründungskonvent an der Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Ohne Vertreter des "Mittelbaus" wurden die Vorsitzenden gewählt und die weitere Vorgehensweise besprochen.
Auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des Gründungskonvents standen die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie die Wahl des Schriftführers. Zum Vorsitzenden wurde Prof. Dr. Manfred Dierich (Institut für Hygiene) gewählt, seine Stellvertreterin ist Frau Prof. Dr. Helga Fritsch (Institut für Anatomie) und zum Schriftführer wurde Prof. Dr. Günther Sperk (Institut für Pharmakologie) gewählt.
Aufgrund des Boykotts der Wahlen zum Gründungskonvent durch den "Mittelbau" der Medizinischen Fakultät sind aus dieser Gruppe keine Vertreter Mitglieder des Gründungskonvent.
Um die bevorstehenden Aufgaben gut und zeitgerecht lösen zu können haben sich die Mitglieder darauf geeinigt, sich künftig zweimal monatlich zu treffen. Die Mitglieder des Gründungskonvents übernehmen wichtige Aufgaben bei der Implementierung des Universitätsgesetzes 2002. Sie erstellen eine provisorische Satzung, wählen einen Teil der Mitglieder des neuen Universitätsrats und schreiben die Stelle des Rektors aus. Aus den Bewerbungen erstellen sie dann einen Vorschlag für die Wahl des Rektors durch den Universitätsrat im Frühjahr 2003. Mit der Wahl des Senats nach UG 2002 im Herbst 2003 und dem In-Kraft-Treten des neuen Organisationsrechts an den Universitäten am 1. Jänner 2004 sind die Aufgaben des Gründungskonvents abgeschlossen.
Aufgrund des Boykotts der Wahlen zum Gründungskonvent durch den "Mittelbau" der Medizinischen Fakultät sind aus dieser Gruppe keine Vertreter Mitglieder des Gründungskonvent.
Um die bevorstehenden Aufgaben gut und zeitgerecht lösen zu können haben sich die Mitglieder darauf geeinigt, sich künftig zweimal monatlich zu treffen. Die Mitglieder des Gründungskonvents übernehmen wichtige Aufgaben bei der Implementierung des Universitätsgesetzes 2002. Sie erstellen eine provisorische Satzung, wählen einen Teil der Mitglieder des neuen Universitätsrats und schreiben die Stelle des Rektors aus. Aus den Bewerbungen erstellen sie dann einen Vorschlag für die Wahl des Rektors durch den Universitätsrat im Frühjahr 2003. Mit der Wahl des Senats nach UG 2002 im Herbst 2003 und dem In-Kraft-Treten des neuen Organisationsrechts an den Universitäten am 1. Jänner 2004 sind die Aufgaben des Gründungskonvents abgeschlossen.