Neun Rektorskandidaten stehen zur Wahl
Vor einer Woche endete die Bewerbungsfrist für das Amt des Rektors der Universität Innsbruck. Neun Bewerbungen sind beim Vorsitzenden des Gründungskonvents, Prof. Sigmar Bortenschlager, eingelangt. Neben fünf internen Bewerbern haben sich auch vier Universitätsfremde aus Deutschland, der Schweiz und Frankreich beworben.
Fünf Bewerber der Universität Innsbruck stellen sich der Wahl für das Amt des ersten Rektors nach neuem Universitätsgesetz. Aus dem Ausland haben sich vier weitere Kandidaten beworben. Unter den Bewerbern findet sich keine Frau. Alle Bewerbungen werden nun von den Mitgliedern des Gründungskonvents gesichtet. Die für das Amt geeigneten Kandidaten werden im April zu einem öffentlichen Hearing an die Universität eingeladen. Dem Gründungskonvent obliegt es dann dem Universitätsrat einen oder mehrere Kandidaten für das Amt des Rektors vorzuschlagen. Bestimmt wird der neue Rektor nach UG 2002 von den Mitgliedern des Universitätsrates, die gemeinsam mit dem neuen Rektor und einem deutlich abgewerteten Senat zukünftig die Leitung der Universität Innsbruck innehaben. Der letzte Termin für die Wahl des Rektors ist der 30. Juni.
An der neuen Medizinischen Universität Innsbruck läuft die Bewerbungsfrist für das Amt des Gründungsrektors noch bis zum 11. April. Im Gegensatz zur Universität Innsbruck ist auf der Medizin der Universitätsrat bereits vollständig. Die sechs vom Gründungskonvent und dem Ministerium bestellten Räte haben sich auf Prof. Dr. Bernhard Fleckenstein als siebtes Mitglied des Universitätsrates der Medizinischen Universität geeinigt. Fleckenstein hat sich in den Diskussionen zum Universitätsgesetz als Kritiker einer Medizinausgliederung positioniert.
An der neuen Medizinischen Universität Innsbruck läuft die Bewerbungsfrist für das Amt des Gründungsrektors noch bis zum 11. April. Im Gegensatz zur Universität Innsbruck ist auf der Medizin der Universitätsrat bereits vollständig. Die sechs vom Gründungskonvent und dem Ministerium bestellten Räte haben sich auf Prof. Dr. Bernhard Fleckenstein als siebtes Mitglied des Universitätsrates der Medizinischen Universität geeinigt. Fleckenstein hat sich in den Diskussionen zum Universitätsgesetz als Kritiker einer Medizinausgliederung positioniert.