Innsbrucker Modell leistungsgerecht
Der Uni Innsbruck bleibt ein Chaos erspart. Mit dem Innsbrucker Modell wurde der Übergang zu geordneten Vertragsverhältnissen für die UniversitätslehrerInnen geschafft.
Derzeit werden an der Uni Innsbruck 4.507 Lehrveranstaltungen abgehalten. Trotz budgetärer Engpässe wurde dieses Angebot in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert. Diese Lehre kann nicht zur Gänze mit Uni-Angestellten abgedeckt werden, daher werden ca. 2.000 so genannte Externe für diese Lehre bzw. deren Unterstützung zusätzlich beschäftigt.
Bis 31.12.03 hat das Univ-Abgeltungsgesetz (UniAbgG) die Bezahlung von externen Lehrbeauftragten für Lehr- und Prüfungstätigkeiten und von Studierenden, die Lehrveranstaltungen unterstützend begleiten, geregelt. Seit 1.1.04 fehlt eine einheitliche gesetzliche Regelung wie ein Kollektivvertrag und jede Uni muss für das Sommersemester 2004 im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten eine eigene Lösung finden.
Das Innsbrucker Modell entspricht den Interessen der externen Lehrbeauftragten, den budgetären Rahmenbedingungen wie den arbeitsrechtlichen Anforderungen und verhindert Personalkürzungen im Ausmaß von 20 Prozent und Einschränkungen im Lehrangebot der Uni Innsbruck. Bei der Ausarbeitung der neuen Verträge wurde auch der Betriebsrat eingebunden.
Wer mehr als vier Semesterstunden lehrt, erhält einen Arbeitnehmerstatus und damit Ansprüche wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Anrecht auf Sonderzahlungen wie das 13. oder 14. Monatsgehalt, eine finanzielle Ersatzleistung als Abgeltung für nicht konsumierten Urlaub ua und damit in Summe etwa gleich viel wie nach dem UniAbgG.
Lehrbeauftragte mit bis zu vier Semesterstunden Unterricht die Mehrheit der externen Lehrbeauftragten - erhalten gleich viel Entgelt wie früher.
Mit marktgerechten Entgelten am Internationalen Sprachenzentrum mit Stundenlöhnen von EUR 35,-- brutto je Unterrichtsstunde (à 45 Minuten) bleibt die Uni Innsbruck nach wie vor ein attraktiver Arbeitgeber.
Die vielzitierte Versicherungslücke kommt im Großteil der Fälle nicht zum Tragen. Eine erhebliche Zahl der Externen’ ist nämlich nur so wenige Stunden beschäftigt, dass sie mit dem Entgelt unter der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze liegen; für eine große Zahl weiterer Personen stellt der Lehrauftrag an der Uni lediglich eine Nebenbeschäftigung dar und sie sind über ihren Hauptberuf vollversichert, erklärt Prof. Gustav Wachter, Vater des Innsbrucker Modells. Als Beispiel führt er Juristen der Arbeiterkammer und des ÖGB an, die an der Juridischen Fakultät als externe Experten in ihrem Fach unterrichten.
Rechtzeitig vor Beginn des Sommersemesters wurden die Organisationseinheiten bereits ausreichend informiert und mit dem Versand der Verträge wurde begonnen. Über 90 Prozent der externen Lehrenden haben diese auch bereits unterschrieben: Unser Modell gewährleistet als Übergangslösung in einer budgetär und rechtlich schwierigen Zeit für alle externen Lehrenden wie für die Uni Innsbruck die nötige Rechtssicherheit. Wir sind außerdem zuversichtlich, dass es bis zum Studienjahr 2004/05 einen Kollektivvertrag geben wird, ergänzt HR Dr. Martin Wieser, Vizerektor für Personal und Infrastruktur.
Einzelfälle werden aber geprüft und wenn nötig - sozial verträglich gelöst: Wir nehmen die Sorgen unserer externen Lehrbeauftragten ernst und gehen verantwortungsvoll mit ihren Anliegen um“, fügt Prof. Eva Bänninger-Huber, Vizerektorin für Lehre und Studierende hinzu. (js)
Bis 31.12.03 hat das Univ-Abgeltungsgesetz (UniAbgG) die Bezahlung von externen Lehrbeauftragten für Lehr- und Prüfungstätigkeiten und von Studierenden, die Lehrveranstaltungen unterstützend begleiten, geregelt. Seit 1.1.04 fehlt eine einheitliche gesetzliche Regelung wie ein Kollektivvertrag und jede Uni muss für das Sommersemester 2004 im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten eine eigene Lösung finden.
Das Innsbrucker Modell entspricht den Interessen der externen Lehrbeauftragten, den budgetären Rahmenbedingungen wie den arbeitsrechtlichen Anforderungen und verhindert Personalkürzungen im Ausmaß von 20 Prozent und Einschränkungen im Lehrangebot der Uni Innsbruck. Bei der Ausarbeitung der neuen Verträge wurde auch der Betriebsrat eingebunden.
Wer mehr als vier Semesterstunden lehrt, erhält einen Arbeitnehmerstatus und damit Ansprüche wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Anrecht auf Sonderzahlungen wie das 13. oder 14. Monatsgehalt, eine finanzielle Ersatzleistung als Abgeltung für nicht konsumierten Urlaub ua und damit in Summe etwa gleich viel wie nach dem UniAbgG.
Lehrbeauftragte mit bis zu vier Semesterstunden Unterricht die Mehrheit der externen Lehrbeauftragten - erhalten gleich viel Entgelt wie früher.
Mit marktgerechten Entgelten am Internationalen Sprachenzentrum mit Stundenlöhnen von EUR 35,-- brutto je Unterrichtsstunde (à 45 Minuten) bleibt die Uni Innsbruck nach wie vor ein attraktiver Arbeitgeber.
Die vielzitierte Versicherungslücke kommt im Großteil der Fälle nicht zum Tragen. Eine erhebliche Zahl der Externen’ ist nämlich nur so wenige Stunden beschäftigt, dass sie mit dem Entgelt unter der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze liegen; für eine große Zahl weiterer Personen stellt der Lehrauftrag an der Uni lediglich eine Nebenbeschäftigung dar und sie sind über ihren Hauptberuf vollversichert, erklärt Prof. Gustav Wachter, Vater des Innsbrucker Modells. Als Beispiel führt er Juristen der Arbeiterkammer und des ÖGB an, die an der Juridischen Fakultät als externe Experten in ihrem Fach unterrichten.
Rechtzeitig vor Beginn des Sommersemesters wurden die Organisationseinheiten bereits ausreichend informiert und mit dem Versand der Verträge wurde begonnen. Über 90 Prozent der externen Lehrenden haben diese auch bereits unterschrieben: Unser Modell gewährleistet als Übergangslösung in einer budgetär und rechtlich schwierigen Zeit für alle externen Lehrenden wie für die Uni Innsbruck die nötige Rechtssicherheit. Wir sind außerdem zuversichtlich, dass es bis zum Studienjahr 2004/05 einen Kollektivvertrag geben wird, ergänzt HR Dr. Martin Wieser, Vizerektor für Personal und Infrastruktur.
Einzelfälle werden aber geprüft und wenn nötig - sozial verträglich gelöst: Wir nehmen die Sorgen unserer externen Lehrbeauftragten ernst und gehen verantwortungsvoll mit ihren Anliegen um“, fügt Prof. Eva Bänninger-Huber, Vizerektorin für Lehre und Studierende hinzu. (js)