Verhandlungspartner haben Kollektivvertrags-Text beschlossen
Am 16. April übergaben die beiden Verhandlungsteams den akkordierten Text der Kollektivvertragsvorlage Wissenschaftsminister Dr. Johannes Hahn. Mit ihm und mit dem Finanzministerium soll nun über die Finanzierung verhandelt werden. Im Anschluss daran, sind die Gremien der Verhandlungspartner am Wort, um den Kollektivvertrag endgültig zu beschließen.
Über die Grundzüge des Kollektivvertrages hatten sich Gewerkschaft und Dachverband bereits im Februar geeinigt. Mehrkosten gegenüber dem derzeitigen Modell entstehen vor allem durch die vorgesehene Anhebung der Anfangsgehälter bei gleichzeitiger Abflachung der weiteren Verdienstkurve. Die einzelnen Universitäten sollen nun bis Mai berechnen, wie viel Geld mehr nötig ist.
Weitere Eckpunkte des Kollektivvertages sind ein neues Karriereschema für das wissenschaftliche Personal, das ein durchgängiges Laufbahnmodell für Uni-Lehrer, einen erweiterten Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen, aber auch die Möglichkeit der Kündigung von Uni-ProfessorInnen bei schlechter Evaluierung vorsieht, sowie die Einführung einer betrieblichen Pensionskassenregelung.
Auf Grund der Vollrechtsfähigkeit der Universitäten wurden seit dem 1. Jänner 2004 neu eingetretene Mitarbeiter nur nach dem Angestelltenrecht aufgenommen. Für dieses soll der neue Kollektivvertrag gelten. Die an den Universitäten beschäftigten Vertragsbediensteten - und theoretisch auch die Beamten - können in die neue Regelung optieren.
Karriereschema wissenschaftliches Personal
Eine typische wissenschaftliche Karriere in dem neuen Modell könnte dann etwa mit einer Doktorandenstelle beginnen, von der man sich für eine Laufbahnstelle bewerben kann. Damit verbunden ist eine mit der Uni-Leitung abgeschlossene "Qualifikationsvereinbarung": In dieser wird festgelegt, was der Kandidat in einem Zeitraum von bis zu sechs Jahren erreichen muss, etwa den PhD-Grad plus eine bestimmte Anzahl an Publikationen, eine Habilitation, die Entwicklung einer wissenschaftlichen Methode, etc.. Für die Zeit dieser Vereinbarung gibt es eine unbefristete Anstellung als "assistant professor", die Universität verzichtet währenddessen auf die Kündigungsmöglichkeit. Anschließend wird überprüft, ob die Vereinbarung erfüllt wurde: Ist dies nicht der Fall, kann die Universität den Nachwuchswissenschaftler jederzeit kündigen. Bei Erfüllung wird er "associate professor" und damit fix angestellt.
Die Stelle eines deutlich besser bezahlten "full professors" soll dagegen weiter mit einer Berufung verbunden bleiben. Der "full professor" kann nur nach zweimaliger negativer Evaluierung seiner Lehr- und Forschungsleistungen gekündigt werden. Evaluiert wird spätestens alle fünf Jahre.
Daneben soll es noch eine Schiene für "Systemerhalter", so genannte "Senior Scientists" oder "Senior Artists" geben, etwa Sprachlehrer, Musiklehrer, Laborbetreuer bzw. einen Oberarzt, der keine wissenschaftliche Karriere macht, aber als Spitals-Oberarzt gebraucht wird. Sie sind von der Laufbahnstufe her in etwa mit den Akademikern des allgemeinen Uni-Personals vergleichbar.