Professor W. schuldig gesprochen
Der entlassene Stiftungsprofessor der Universität Innsbruck Prof. W. wurde allerdings nicht im Sinne des gesamten Strafantrages schuldig gesprochen.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen ist nämlich laut Richterin Helga Moser nicht als Betriebsspionage zu bewerten, sehr wohl aber die Weitergabe der Marktentwicklungsvorschau. Darüber hinaus hat der Angeklagte bei seinem Ausscheiden bei Plansee Unterlagen mitgehen lassen, mit dem Vorsatz sie später weiter zu verwenden.
Da dem Angeklagten die verbüßte Untersuchungshaft angerechnet wird, muss er nicht ins Gefängnis. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung wollen Berufung gegen das Urteil einlegen.
Neues auch im Fall Siedschlag
Auch in Hinblick auf den von der Universität Innsbruck entlassenen Stiftungs-professor Alexander Siedschlag gibt es neue Entwicklungen. Er teilte gestern mit, dass er gegen eine Person aus seinem ehemaligen Team Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung erstattet habe. Weiters gab er an, Strafanzeigen gegen weitere in seinem Entlassungsfall handelnde Personen zu prüfen.