AK fordert Einführung des Kollektivvertrags für Universitäten
Der Vizerektor für Personal der Universität Innsbruck, Prof. Wolfgang Meixner, begrüßt diese Initiative. „Der vom Dachverband der Universitäten und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst erarbeitete Kollektivvertrag stellt eine wesentliche Errungenschaft in der Neugestaltung unserer Universitäten dar. Eine rasche Einführung kann aus meiner Sicht nur begrüßt werden“, so Vizerektor Meixner.
Erwin Vones, Vorsitzender des Betriebsrats der allgemeinen Universitätsbediensteten an der Universität Innsbruck, unterstützt den Antrag der AK Tirol ebenfalls. „Ich gehe aber bei der Forderung noch einen Schritt weiter, denn es muss auch die einstmals in Aussicht gestellte Zusatzfinanzierung der Mehrkosten voll mitverhandelt und zur Verfügung gestellt werden“, so Vones.
Auch der Vorsitzende des Betriebsrates für das Wissenschaftliche Personal der Universität Innsbruck, Prof. Rüdiger Kaufmann, begrüßt die Unterstützung der Arbeiterkammer Tirol. „Das Universitätsgesetz 2002, das die Universitäten aus dem Bundesbereich ausgliederte, wurde von der damaligen Regierung gegen massive Bedenken und Einwände der Universitäten und des wissenschaftlichen Personals durchgesetzt. Umso unverständlicher ist, warum die Regierung und Bundesminister Dr. Hahn die klar vorgezeichneten Entwicklungsschritte jetzt nicht durchführen wollen und nach Kräften verzögern. Die effiziente Umsetzung des neuen Gesetzes hängt wesentlich am Kollektivvertrag für die Universitätsbediensteten, ohne den wissenschaftlicher Kompetenzaufbau und Karrieremodelle kaum zu realisieren sind. Die um etwa drei Prozent höheren Personalkosten gegenüber dem früheren Beamtendienstrecht waren abschätzbar und wurden wissentlich in Kauf genommen, sie scheinen jetzt aber zur unüberwindlichen Hürde zu werden. Die Akademikerquote ist ein guter Indikator für die Innovativität einer Gesellschaft. Aber ein kostensparendes Notprogramm zur Produktion akademischer Titel dient lediglich der statistischen Kosmetik. Die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen nur Menschen mit hoher Fachkompetenz und Reflexionsfähigkeit. Der ausverhandelte Kollektivvertrag enthält Mindeststandards für die Heranbildung solcher Menschen an unseren Universitäten. Die Personalvertretungen der Universitäten sind daher äußerst dankbar für die Unterstützung durch die Tiroler Arbeiterkammer in diesem Anliegen“, so Kaufmann.
In ihrer Resolution fordert die AK Tirol die Behebung des untragbaren Rechtszustandes, dass für seit 2004 neu eingetretene DienstnehmerInnen der Universitäten nur das allgemeine gesetzliche Arbeitsrecht ohne kollektivvertraglichen Mindestschutz gelte. Sie betonen, dass der bereits ausverhandelte Kollektivvertrag einen Meilenstein in der Neugestaltung des österreichischen Universitätswesens darstelle und fordern das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung dazu auf, diesen in die Koalitionsverhandlungen aufzunehmen und die Umsetzung des Kollektivvertrages für alle Bediensteten an den Universitäten in das Regierungsprogramm zu integrieren.