Rektorat beginnt Verhandlungen für 13 Betriebsvereinbarungen
„Ob und wann der Kollektivvertrag eingeführt wird, können wir derzeit noch nicht sagen. Wir gehen aber davon aus, dass es – wenn die Einführung beschlossen wird – keine langen Vorlaufzeiten geben wird“, erklärt der Vizerektor für Personal der Uni Innsbruck, Wolfgang Meixner. „Um für diese Situation vorbereitet zu sein, starten wir bereits jetzt damit, die für die Einführung des Kollektivvertrages nötigen Betriebsvereinbarungen mit den Betriebsräten zu verhandeln und abzuschließen“, so Meixner.
Für die Implementierung des Kollektivvertrages für Universitäten sind insgesamt 19 Betriebsvereinbarungen notwendig. Das nun gestartete Projekt beschäftigt sich im ersten Schritt mit 13 Betriebsvereinbarungen der Prioritätsstufen 1 und 2.
Diese behandeln die Themen „Überführung & Expert(innen)status“, „Elektronische Zeiterfassung“, Auszahlung ProjektmitarbeiterInnen (wissenschaftliches und allgemeines Personal), Dienstreisen, Nebenbeschäftigungen, Qualifizierungsvereinbarungen, Lehre, Bildungsurlaub, Sabbatical, außergewöhnliche Zeiten, Verlängerung Durchrechnung und Mobbing. „Ein gutes Gesprächsklima mit den Betriebsräten sowie ein transparenter Prozessverlauf sind uns in diesen Verhandlungen, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität betreffen, besonders wichtig“, betont Vizerektor Meixner.
Jede einzelne Betriebsvereinbarung wird in einem Team bestehend aus gleich vielen VertreterInnen des Rektorats und der Betriebsräte verhandelt. Der Zeitplan sieht die Ausarbeitung der Betriebsvereinbarungen mit Priorität 1 bis Juni und jener mit Priorität 2 bis Dezember 2009 vor.
“Der Betriebsrat für das allgemeine Personal sieht der Sache mit Interesse entgegen und erwartet sich, dass für die Bediensteten Betriebsvereinbarungen in deren Interesse abgeschlossen werden. Die vorgelegten Entwürfe werden wir eingehend prüfen, und einer eventuellen Beschlussfassung zuführen.“, so der Vorsitzende des Betriebsrates für das allgemeine Personal, Erwin Vones, zum Start der Verhandlungen.
Qualifizierungsvereinbarungen als oberste Priorität
Prof. Rüdiger Kaufmann, Vorsitzender des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal, betont die absolute Priorität der Qualifizierungsvereinbarungen. „Damit wird ermöglicht, dass MitarbeiterInnen auf Laufbahnstellen bei Erfüllung von vorher vereinbarten Qualifizierungskriterien die Möglichkeit zu einer Fortführung ihrer wissenschaftlichen Karriere an der Universität Innsbruck erhalten. Seit dem UG 2002 war das nicht mehr möglich, was dazu führte, dass derzeit eine ganze Generation von JungwissenschaftlerInnen für die österreichischen Universitäten verloren geht“, so Kaufmann. Er kündigt an, dazu auch die Meinung von Betroffenen einzuholen und bittet um Mithilfe. „Unklar ist noch, wie drittmittelfinanzierte Leute in das Karriereschema eingebunden werden können. Auch wenn der Kollektivvertrag mangels ausreichender Finanzierung durch Regierung und Ministerium scheitern sollte, muss ein solches Laufbahnschema rasch umgesetzt werden“, fordert der Betriebsratsvorsitzende.
„Der Kollektivvertrag sieht eine Reihe von weiteren Betriebsvereinbarungen vor, zu einigen hat das Rektorat Entwürfe erarbeitet und vorgestellt. Manche Vorschläge daraus wollen noch nicht so recht zu den Schlagwörtern passen, die wir im Entwicklungsplan in hoher Dichte vorfinden: "Internationalisierung", "Mobilität" oder "exzellente und forschungsgeleitete Lehre" stehen mangelnden Reiseförderungen und Sparvarianten von Lehrveranstaltungen gegenüber. Der Betriebsrat wird seine Ideen dazu einbringen, intensive Verhandlungen stehen uns jedenfalls bevor“, so Kaufmanns Einschätzung zum Beginn der Verhandlungen.