Justizministerin Gastinger: „Die Tücke liegt im Detail“
Auf Einladung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der Tiroler Juristischen Gesellschaft (TJG) hielt Frau Mag. Karin Gastinger bereits zum zweiten Mal an ihre Alma Mater einen Vortrag. „Ich habe selber JUS hier an der Universität studiert“, erzählt sie zu Beginn ihres Vortrages: „und ich habe die Studienzeit hier in Innsbruck sehr gut in Erinnerung. Sie sehen, was man mit einem JUS-Studium alles machen kann. Ich hätte mir auch nie träumen lassen, dass ich einmal Justizministerin werde“. Der Dekan der Rechtwissenschaftlichen Fakultät und Obmann der TJG Prof. Gustav Wachter bedankte sich in seinen einleitenden Worten bei Mag. Gastinger für ihr Kommen, denn „wie wir wissen, sind Sie eine viel beschäftigte Frau. Deshalb freut es uns besonders, dass Sie Zeit für uns gefunden haben“.
Die Schwierigkeiten liegen in der Praxis
Mag. Gastinger sprach in ihren Ausführungen über die Praxis der europäischen Entscheidungsfindung im Rat und über die Zusammenarbeit und Kooperation mit dem Europäischen Parlament sowie mit der Kommission. Dabei bezog sie sich vor allem auf Dossiers ihres Ressorts (Straf- und Zivilrecht), die während der Österreichischen Rastpräsidentschaft zur Verhandlung stehen, eingeleitet wurden bzw. zu einem Abschluss gebracht werden sollen. Unter anderem erwähnte sie aber auch die bekannte Dienstleistungsrichtlinie.
Sie legte klar, wie die Entscheidungsfindung theoretisch zu funktionieren hat, jedoch „die Tücke liegt im Detail“, betonte Gastinger. Die Praxis sieht häufig anders aus: So erzielen die EU25 zwar häufig grundsätzlich Einigung darüber, dass eine neue EU-Richtlinie zu einem bestimmten Thema erlassen werden sollte, wie diese Richtlinie jedoch im Detail auszusehen hätte, darüber herrschen dann im schlimmsten Falle 25 nationale Meinungen vor.
25 unterschiedliche Wertesysteme
Die Entscheidungen im Rat basieren häufig auf dem „Prinzip der gegenseitigen Anerkennung“, erklärt Gastinger: „Dieses Prinzip basiert auf dem Vertrauen der Mitgliedsstaaten in die Rechtssysteme der anderen“. Die rechtliche Souveränität sollte in den Mitgliedsstaaten beibehalten werden. Gastinger zieht dieses Prinzip klar dem Prinzip der Harmonisierung vor: „Die Harmonisierung finde ich sehr schwierig, denn wir haben in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Wertesysteme, die sich in den Rechtssystemen widerspiegeln. Deshalb halte ich das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung für sinnvoller.“
Abschließend verwies die Justizministerin vor allem auf die „große Gestaltungsmöglichkeit, die eine EU-Präsidentschaft mit sich bringt“. Gastinger bezeichnete allerdings die Rastpräsidentschaft vor allem als „Zeit, in der österreichische Interessen im Sinne des vermittelnden Ausgleiches tunlichst hintan zu stellen sind“.