Modellgesetz zur Vereinheitlichung des EU-Versicherungsmarktes

EU-Bürger haben aufgrund der uneinheitlichen Rechtslage derzeit kaum Zugang zu ausländischen Versicherungsprodukten. Eine an der Uni Innsbruck gegründete Projektgruppe hat der EG-Kommission im Dezember ein Modellgesetz für ein europäisches Versicherungsvertragsrecht übergeben und damit eine wichtige Basis für die Öffnung des Versicherungsbinnenmarktes geschaffen.
Die "Principles of European Insurance Contract Law" sind als Instrument für den europ …
Die "Principles of European Insurance Contract Law" sind als Instrument für den europäischen Gesetzgeber konzipiert.

Obwohl der EG-Vertrag Versicherungsunternehmen das Recht einräumt, ihre Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend anzubieten, werden nur sehr wenige Versicherungen tatsächlich ins Ausland verkauft. Die EG-Kommission führt dazu aus, „dass Unternehmen Finanzdienstleistungen nicht im Ausland anbieten können oder davon abgehalten werden, weil ihre Produkte auf die Rechtslage vor Ort zugeschnitten sind“ (KOM (2003) 68 endg., Nr. 47). Im Besonderen trifft dies für Versicherungen zu. So hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss in seiner Stellungnahme „Der Europäische Versicherungsvertrag“ (ABl. EG 2005 Nr. C 157/1) betont, dass ein Versicherungsbinnenmarkt ein hohes Maß an Vereinheitlichung des Versicherungsvertragsrechts erfordere.

 

Instrument für den europäischen Gesetzgeber

 

Mit den  “Principles of European Insurance Contract Law” (PEICL) hat die an der Universität Innsbruck beheimatete Projektgruppe “Restatement of European Insurance Contract Law” eine wichtige Basis zur Vereinheitlichung der Rechtslage erarbeitet. Die am Network of Excellence „Common Principles of European Contract Law“ teilnehmende Forschergruppe unter dem Vorsitz von Prof. Helmut Heiss vom Institut für Zivilrecht  übergab der EG-Kommission am 17. Dezember das umfassende Modellgesetz. Die PEICL umfassen allgemeine Regeln, die für alle Versicherungsverträge (mit Ausnahme der Rückversicherung) gelten, und besondere Bestimmungen, die in der Schadens- und Summenversicherung, wie etwa der Lebensversicherung, Anwendung finden.

Die PEICL sollen als Modell für den europäischen Gesetzgeber dienen. Sie sind als optionales Instrument konzipiert, das es Versicherern und Versicherungsnehmern ermöglicht, anstelle des nationalen Versicherungsvertragsrechts (einschließlich seiner zwingenden Bestimmungen) die Anwendung der PEICL zu wählen. Die Einführung der PEICL würde es Versicherungsunternehmen ermöglichen, ihre Dienstleistungen im gesamten Binnenmarkt auf der Basis einheitlicher Regelungen, die ein hohes Schutzniveau für Versicherungsnehmer gewährleisten, anzubieten. Den europäischen Bürgern würde damit der Zugang zu ausländischen Versicherungsprodukten eröffnet. Das optionale Instrument würde auf diese Weise einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren des Versicherungsbinnenmarktes leisten.

 

Text: Helmut Heiss/ Eva Fessler