Innsbrucker Nachwuchs-Juristin ausgezeichnet
Simone Wasserer, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht, erhielt den mit 3.000 Euro dotierten Preis für ihre Dissertation „Die Neuordnung des kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltens durch die MiFID“. Gegenstand dieser Arbeit ist die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente, für die sich die Abkürzung MiFID (für englisch Markets in Financial Instruments Directive) herausgebildet hat. Die Juristin konzentriert sich dabei insbesondere auf die neugestalteten Wohlverhaltensregeln für Wertpapierdienstleister. „Die MiFID gilt als Eckpfeiler des Financial Services Action Plan der Europäischen Kommission, mit dem ein europäischer Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen geschaffen werden soll. Es erschien mir wichtig, sowohl den komplexen europarechtlichen Hintergrund als auch die rechtsetzungstechnischen Besonderheiten (Lamfalussy-Verfahren) dieser europäischen Richtlinie herauszuarbeiten“, beschreibt Wasserer ihre ausgezeichnete Dissertation.
In weiteren Schritten analysiert die Juristin die bisherigen Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleister. „In diesem Zusammenhang wird auf den Problemkomplex der Aufklärungs- und Beratungspflichten eingegangen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die rechtliche Ausgestaltung des Wertpapiergeschäfts an sich sowie das bisherige Standardeffektengeschäft sowie das Execution-only-Business mit seinem reduzierten Pflichtenkatalog für Wertpapierdienstleister“, so Wasserer.
Die anschließenden Kapitel befassen sich konkret mit den Neuerungen, die mit der MiFID einhergehen. Das neue „Grundgesetz“ für Wertpapierdienstleistungen bringt eine Aufgliederung einerseits nach den Kundenklassen Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien und andererseits nach Geschäftsvarianten, und zwar Anlageberatung und Portfolio-Management, Wertpapierdienstleitungen ohne beratendes Element und Execution-only-Geschäft.
„Die „neuen“ Wohlverhaltensregeln enthalten neben einer detaillierten Kodifizierung zum Teil bereits bekannter und in der Bankenpraxis auch üblicher Regeln eine Reihe neuer Rechte und Pflichten. Sowohl alte als auch neue Vorgaben werden in meiner Arbeit behandelt und bisher bekannte Regelungsinstrumente auf ihre „MiFID-Tauglichkeit“ untersucht“, erklärt die Simone Wasserer. Besondere Berücksichtigung findet in der Dissertation die allgemeine Wohlverhaltensregel Artikel 19 Abs 1 MiFID, wonach die Dienstleistungserbringung ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kunden erfolgen muss. Das Verhältnis der Informations-, Aufklärungs- und Beratungspflichten zur jeweils vertragsgegenständlichen Leistungsvariante ist Thema des letzten Abschnitts dieser Arbeit, der einen kritischen Ausblick auf die künftige Bankenpraxis gewähren soll.
Zur Person:
Simone Wasserer wurde 1978 in Schwaz geboren. 1999 begann sie ihr Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck, das sie 2007 mit einer Dissertation abschloss. Seit 2005 ist Simone Wasserer wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck.