Experten und Sachverständige
Die Komplizierung unserer Lebensverhältnisse sowie das Anschwellen des Wissens- und Erfahrungsstoffes bewirken, dass Politiker, Richter, Verwaltungsbeamte und sonstige Entscheidungsträger nur selten über das spezielle Wissen verfügen, das im jeweils aktuellen Fall vonnöten ist. Sie sind daher auf den Rat von Sachverständigen angewiesen.
Anton Hütter und Josef Perger vom Institut für Philosophie der Uni Innsbruck untersuchen, unterstützt vom FWF, die Rolle der Wissenschaft und ihr Zusammenspiel mit Rechtsprechung, Verwaltung, Politik und Wirtschaft. Ziel der Untersuchung ist, ausgehend von einer Analyse dieses Zusammenspieles, Vorschläge für eine effizientere Nutzung der Erkenntnisleistungen der Wissenschaft zu formulieren.
Mehr als eine mögliche Antwort
Die wissenschaftlichen Grundlagen haben sich seit der rechtlichen Verankerung des Sachverständigenwesens stark verändert. Man glaubt nicht mehr daran, dass, wer immer das Wissen der Disziplin für eine Frage aufschließt, nur eine und dieselbe Antwort geben kann. Besonders in umweltrelevanten Entscheidungsprozessen zeigt sich, dass der Rückgriff auf "reine Erkenntnis" nicht möglich ist; hier ist jede Auskunft mit Ermessen verbunden. Dem herkömmlichen Verständnis nach ist der Experte aber immer noch eine Instanz, die über sicheres Wissen verfügt. "Es gehört zu den Zielen des Projekts, ein Modell zu erarbeiten, das den alten Anspruch an den Sachverständigen in den Wissensgarantien beschneidet, seinen Pflichtenkreis jedoch erweitert", erklärt Anton Hütter.
Lösung: Mediationsverfahren
Aus einem modernen wissenschaftsphilosophischen Verständnis heraus, kann die Rolle des Experten nur eine sein, in der er sein Fachwissen in den Entscheidungsprozess einbringt, nicht aber eine, die dieses Wissen und damit den Experten als grundsätzlich entscheidungsgebend sieht. Hütter: "Auch wenn rein formal der Sachverständige ein Helfer des Gerichtes ist, ist es doch so, dass oftmals das Gutachten der wahre Sitz der Entscheidung ist, man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Richter ohne Robe". Bei komplexen Fragestellungen bietet sich deshalb als Ergänzung für das juristische Verfahren die Mediation an, die im formalen Prozedere weitaus offener ist. Hütter: "Wir setzen auf die Mediation und damit auf eine Konfliktlösung, bei der der Sachverständige mehr Möglichkeiten hat, sich aktiv an der Konfliktlösung zu beteiligen." Hütter und Perger geht es um die Etablierung der Mediation als Konfliktlösungsmodell bei komplexen Verfahren. Einer der ersten Erfolge: In das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung wurde im Jahr 2000 erstmals das Regelungsinstrument der Mediation im Zusammenhang mit Umweltschutzrecht in einen österreichischen Gesetzestext aufgenommen.
Mehr als eine mögliche Antwort
Die wissenschaftlichen Grundlagen haben sich seit der rechtlichen Verankerung des Sachverständigenwesens stark verändert. Man glaubt nicht mehr daran, dass, wer immer das Wissen der Disziplin für eine Frage aufschließt, nur eine und dieselbe Antwort geben kann. Besonders in umweltrelevanten Entscheidungsprozessen zeigt sich, dass der Rückgriff auf "reine Erkenntnis" nicht möglich ist; hier ist jede Auskunft mit Ermessen verbunden. Dem herkömmlichen Verständnis nach ist der Experte aber immer noch eine Instanz, die über sicheres Wissen verfügt. "Es gehört zu den Zielen des Projekts, ein Modell zu erarbeiten, das den alten Anspruch an den Sachverständigen in den Wissensgarantien beschneidet, seinen Pflichtenkreis jedoch erweitert", erklärt Anton Hütter.
Lösung: Mediationsverfahren
Aus einem modernen wissenschaftsphilosophischen Verständnis heraus, kann die Rolle des Experten nur eine sein, in der er sein Fachwissen in den Entscheidungsprozess einbringt, nicht aber eine, die dieses Wissen und damit den Experten als grundsätzlich entscheidungsgebend sieht. Hütter: "Auch wenn rein formal der Sachverständige ein Helfer des Gerichtes ist, ist es doch so, dass oftmals das Gutachten der wahre Sitz der Entscheidung ist, man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Richter ohne Robe". Bei komplexen Fragestellungen bietet sich deshalb als Ergänzung für das juristische Verfahren die Mediation an, die im formalen Prozedere weitaus offener ist. Hütter: "Wir setzen auf die Mediation und damit auf eine Konfliktlösung, bei der der Sachverständige mehr Möglichkeiten hat, sich aktiv an der Konfliktlösung zu beteiligen." Hütter und Perger geht es um die Etablierung der Mediation als Konfliktlösungsmodell bei komplexen Verfahren. Einer der ersten Erfolge: In das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung wurde im Jahr 2000 erstmals das Regelungsinstrument der Mediation im Zusammenhang mit Umweltschutzrecht in einen österreichischen Gesetzestext aufgenommen.