Europäische Ombudsleute in Innsbruck
Für einen Tag war die Universität Innsbruck gestern das Zentrum der europäischen Ombudsleute. Über 100 Vertreterinnen und Vertreter dieser Zunft aus ganz Europa trafen sich bei einem Symposium zur Rolle des Ombudsmanns in alten und neuen Demokratien an der juridischen Fakultät.
Eröffungsredner Landtagspräsident Ing. Helmut Mader konnte gestern Ombudsleute aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Spanien, Italien, den Niederlande, Belgien, Schweden, Zypern, Albanien, Kosovo, Kroatien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Polen, Russland, Litauen, Aserbaidschan, Usbekistan und anderen russischen Teilrepubliken in Innsbruck begrüßen. Gemeinsam wurde intensiv über die Funktion und Rolle des Ombudsmanns in einem demokratischen Rechtsstaat diskutiert. Unter den Referenten waren namhafte Wissenschaftler und Praktiker wie Dr. Michael Mauerer aus Wien, Prof. Antonio Papisca aus Padua, Prof. Andrej Zoll aus Krakau und der österreichische Volksanwalt Dr. Peter Kostelka. Veranstaltet wurde die Tagung vom Institut für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Politikwissenschaft gemeinsam mit dem Europäischen Ombudsmann-Institut und dem Landesvolksanwalt von Tirol.
Zum Schutz vor staatlicher Willkür
Der Ombudsmann, dessen Wurzeln in Schweden liegen, ist nicht leicht zu definieren. Eine allgemein anerkannte Beschreibung gibt es nicht. Grund dafür sind die unterschiedlichen kulturellen, sozialen, zeitgeschichtlichen, politischen, wirtschaftlichen und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Entwicklungen. Ein Blick auf die europäischen Ombudsleute lässt aber folgende Definition zu: Ein Ombudsmann ist ein von einer gesetzgebenden Körperschaft eingerichtetes, von der Exekutive unabhängiges, staatliches Kontrollorgan der Verwaltung. Der Ombudsmann - Volksanwalt, Bürgerbeauftragter, Menschenrechtsbeauftragter sind andere Bezeichnungen - ist aus der rechtsstaatlichen Demokratie in vielen Staaten nicht mehr wegzudenken. Zu den Hauptaufgaben zählen der Schutz des einzelnen vor staatlicher Willkür, die Gewährleistung der Menschenrechte und die Sicherung der Legitimität des Rechts. Im Rahmen des Symposiums konnten die unterschiedlichen Probleme, mit denen die Ombudsmänner bei ihrem Einsatz für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechtsschutz in den einzelnen Ländern konfrontiert sind, aufgezeigt werden.
Enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis
Die Zusammenarbeit mit dem Europäischem Ombudsmann-Institut (EOI) geht auf eine enge Verbindung mit der Universität Innsbruck zurück, lag hier doch die Wiege des Instituts. Auf Initiative von Prof. Hans Klecatsky, Prof. Fritz Reichert-Facilides und Prof. Norbert Wimmer wurde 1982 anlässlich einer Tagung an der Universität die Idee geboren, dem Ombudsmann-Wesen verstärkt wissenschaftliches Interesse entgegenzubringen. Aufgrund des regen Engagements und der internationalen Verankerung musste die anfänglich als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts gegründete "Ombudsmann-Akadmie" 1988 in einen Verein umgewandelt und als "Europäisches Ombudsmann-Institut" konstituiert werden. Das Symposium war ein neuerliches Zeichen für die Bindung zwischen Wissenschaft und Praxis - der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Innsbruck und dem Europäischen Ombudsmann-Institut. (jk/cf)
Zum Schutz vor staatlicher Willkür
Der Ombudsmann, dessen Wurzeln in Schweden liegen, ist nicht leicht zu definieren. Eine allgemein anerkannte Beschreibung gibt es nicht. Grund dafür sind die unterschiedlichen kulturellen, sozialen, zeitgeschichtlichen, politischen, wirtschaftlichen und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Entwicklungen. Ein Blick auf die europäischen Ombudsleute lässt aber folgende Definition zu: Ein Ombudsmann ist ein von einer gesetzgebenden Körperschaft eingerichtetes, von der Exekutive unabhängiges, staatliches Kontrollorgan der Verwaltung. Der Ombudsmann - Volksanwalt, Bürgerbeauftragter, Menschenrechtsbeauftragter sind andere Bezeichnungen - ist aus der rechtsstaatlichen Demokratie in vielen Staaten nicht mehr wegzudenken. Zu den Hauptaufgaben zählen der Schutz des einzelnen vor staatlicher Willkür, die Gewährleistung der Menschenrechte und die Sicherung der Legitimität des Rechts. Im Rahmen des Symposiums konnten die unterschiedlichen Probleme, mit denen die Ombudsmänner bei ihrem Einsatz für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechtsschutz in den einzelnen Ländern konfrontiert sind, aufgezeigt werden.
Enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis
Die Zusammenarbeit mit dem Europäischem Ombudsmann-Institut (EOI) geht auf eine enge Verbindung mit der Universität Innsbruck zurück, lag hier doch die Wiege des Instituts. Auf Initiative von Prof. Hans Klecatsky, Prof. Fritz Reichert-Facilides und Prof. Norbert Wimmer wurde 1982 anlässlich einer Tagung an der Universität die Idee geboren, dem Ombudsmann-Wesen verstärkt wissenschaftliches Interesse entgegenzubringen. Aufgrund des regen Engagements und der internationalen Verankerung musste die anfänglich als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts gegründete "Ombudsmann-Akadmie" 1988 in einen Verein umgewandelt und als "Europäisches Ombudsmann-Institut" konstituiert werden. Das Symposium war ein neuerliches Zeichen für die Bindung zwischen Wissenschaft und Praxis - der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Innsbruck und dem Europäischen Ombudsmann-Institut. (jk/cf)