Arthur-Haidl-Preis ausgeschrieben
Die Stadt Innsbruck vergibt heuer -im Gedenken an den 1979 verstorbenen Vizebürgermeister- wieder den mit 9000 Euro dotierten Arthur-Haidl-Preis . Der Preis wird für Projekte und Initiativen vergeben, die für das Wohl der Stadt Innsbruck einen Beitrag geleistet haben. Bewerben können sich Personen bis zum 33. Lebensjahr.
Die Tochter des 1979 verstorbenen Vizebürgermeisters und Landesjugendreferenten Haidl, Frau Dr. Roswitha Stiegner hat der Stadt Innsbruck einen Betrag in der Höhe von 250.000 Euro geschenkt. Aus dem Zinserlös wird jährlich im Herbst der Arthur-Haidl-Preis vergeben.
Eingereicht werden dürfen Projekte und Initiativen in den Bereichen Kultur, Jugend, Traditionspflege, Bildung oder Geisteswissenschaften. Allen eingereichten Projekten muss gemeinsam sein, dass sie für das Wohl und Ansehen der Stadt Innsbruck einen außerordentlichen Beitrag geleistet haben. Bewerben kann sich jeder bis zur Vollendung des 33. Lebensjahres. Bewerber müssen EU-Staatsbürger sein und den Wohnsitz ununterbrochen über 5 Jahre in Innsbruck oder 10 Jahre in Nord-, Süd,- oder Osttirol haben.
Die Einreichung für einen Dritten/eine Dritte ist möglich.
Über die Vergabe entscheidet im Vorfeld eine Jury bestehend aus dem Magistratsdirektor, der Leiterin des Kulturamtes und dem Rektor der Leopold-Franzens-Universität.
Die Projekte können noch bis 17. Mai bei der Stadt Innsbruck eingereicht werden:
Büro von Bürgermeisterin Hilde Zach, Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, A-6010 Innsbruck.
Kennwort: Arthur-Haidl-Preis.
Folgende Unterlagen werden benötigt: Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse, ggf. Titel, Telefonnummer, ein Foto, Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes z. B. auch in Form eines Reisedokuments, Nachweis des Hauptwohnsitzes in Innsbruck bzw. in Tirol (Nord-, Süd- und Osttirol), Nachweis der finanziellen Situation des Bewerbers in geeigneter Art und Weise, ggf. Nachweis über den Studienerfolg, Dokumentation bisher geleisteter Projekte und Arbeiten (z. B. in Form von Publikationen, Exponaten, Werken, Presseartikeln, Webseiten etc.) sowie ein Motivationsschreiben, warum sich der Preisträger für den Preis bewirbt. (sfr)
Eingereicht werden dürfen Projekte und Initiativen in den Bereichen Kultur, Jugend, Traditionspflege, Bildung oder Geisteswissenschaften. Allen eingereichten Projekten muss gemeinsam sein, dass sie für das Wohl und Ansehen der Stadt Innsbruck einen außerordentlichen Beitrag geleistet haben. Bewerben kann sich jeder bis zur Vollendung des 33. Lebensjahres. Bewerber müssen EU-Staatsbürger sein und den Wohnsitz ununterbrochen über 5 Jahre in Innsbruck oder 10 Jahre in Nord-, Süd,- oder Osttirol haben.
Die Einreichung für einen Dritten/eine Dritte ist möglich.
Über die Vergabe entscheidet im Vorfeld eine Jury bestehend aus dem Magistratsdirektor, der Leiterin des Kulturamtes und dem Rektor der Leopold-Franzens-Universität.
Die Projekte können noch bis 17. Mai bei der Stadt Innsbruck eingereicht werden:
Büro von Bürgermeisterin Hilde Zach, Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, A-6010 Innsbruck.
Kennwort: Arthur-Haidl-Preis.
Folgende Unterlagen werden benötigt: Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse, ggf. Titel, Telefonnummer, ein Foto, Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes z. B. auch in Form eines Reisedokuments, Nachweis des Hauptwohnsitzes in Innsbruck bzw. in Tirol (Nord-, Süd- und Osttirol), Nachweis der finanziellen Situation des Bewerbers in geeigneter Art und Weise, ggf. Nachweis über den Studienerfolg, Dokumentation bisher geleisteter Projekte und Arbeiten (z. B. in Form von Publikationen, Exponaten, Werken, Presseartikeln, Webseiten etc.) sowie ein Motivationsschreiben, warum sich der Preisträger für den Preis bewirbt. (sfr)