Keine Hilfe in Sicht?
Rund 70 Experten aus den Alpenländern diskutierten von Mittwoch bis Freitag intensiv Fragen des rechtlichen Umgangs mit Naturgefahren. In einer Zeit zunehmender Schäden (z.B. Hochwasser im August, die nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Alpenländern zu hohen Schadensummen führten) und der vermehrt zu beobachtenden Abwälzung der Verantwortungsfrage an staatliche Institutionen kommt dem rechtlichen Umgang mit Naturgefahren eine große Bedeutung zu.
Versicherung und Prävention
Ein breiter Raum wurde bei der Veranstaltung straf- sowie zivilrechtlichen Aspekten des Naturgefahren Managements eingeräumt. Darüber hinaus beschäftigten sich die Teilnehmer mit den Vorgaben des Öffentlichen Rechts und mit der Beurteilung rechtlicher Instrumente aus ökonomischer Perspektive. Abwicklungsfragen im versicherungsrechtlichen Umfeld von Naturgefahren wurden vertiefend diskutiert, ebenso wie Fragen der Prävention und das Krisenmanagement aus Sicht der öffentlichen Verwaltung.
Die Grenzen rechtlicher Regelungen waren das Thema des letzten Tages. „Nicht alle Erwartungen an den Staat sind einlösbar“, so Professor Weber von der Universität Innsbruck. Dies ist eng verknüpft mit politischen Herausforderungen für die Umsetzung eines integrierten Naturgefahrenmanagements. Die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger wird eine wachsende Bedeutung erlangen, vor allem vor dem Hintergrund stetig steigender Sachschäden.
Abschließend wurde die Thematik „Restrisiko und der Umgang im Strafrecht“ diskutiert. Dieser Punkt hat gerade im Zusammenhang mit der (ehrenamtlichen) Arbeit der Lawinenkommissionen eine entscheidende Bedeutung.