Altschnee-Entsorgung in Tiroler Flüsse birgt hohes Gefahrenpotential
Seine Dissertationsarbeit ist an der Schnittstelle zwischen Umwelttoxikologie und Umweltrecht angesiedelt und wird auf biologischer Seite vom Innsbrucker Ökotoxikologen Prof. Reinhard Dallinger und auf juridischer Seite von Prof. Karl Weber und Dr. Wolfgang List vom Institut für Öffentliches Recht der LFU betreut.
Unzulässige Entsorgung von Altschnee
Den konkreten Anlassfall dazu lieferte ein von Prof. Dallinger im Auftrag eines Tiroler Fischereiverbandes erstelltes Gutachten, wonach die Entsorgung von verschmutztem Altschnee in Fließgewässer nicht nur eine enorme Belastung für die Fischfauna darstellt, sondern darüber hinaus die betroffenen Ökosysteme ernsthaft gefährdet. Obwohl diese Praxis in den meisten Ländern der nördlichen Hemisphäre aus guten Gründen verboten ist, entsorgen zahlreiche Tiroler Gemeinden den im Winter akkumulierenden Altschnee immer noch durch Einschüttung der verschmutzten Schneemassen in Bäche und Flüsse.
Enorme Schädigung
Durch die Einbringung dieser oftmals mit enormen Schadstofffrachten beladenen Altschnee-Lasten in Fließgewässer werden letzteren abrupt und oftmals über mehrere Tage hinweg toxische Schadstoffe zugeführt, die für sich alleine genommen bereits zu einer ernsthaften Gefährdung der Lebewelt in den betroffenen Gewässern führen können. „Besonders erschwerend ist dabei jedoch, dass es durch diese Praxis in der Regel zu einer Kombination von physikalischen Stressfaktoren mit toxikologisch verursachtem Stress durch hoch-wirksame Schadstoffmischungen kommt, wobei die schädlichen Auswirkungen noch um ein Vielfaches potenziert werden können“, betont Prof. Dallinger in seinem Gutachten.
Umwelttoxikologische Schlussfolgerungen sind nicht gleich Umweltrecht
Wie DDr. Thaler in seinem Seminarvortrag sehr anschaulich darlegte, hängt die Durchsetzung des durch das ökotoxikologische Gutachten nahe gelegten Verbotes dieser Art von Altschnee-Entsorgung wesentlich von der korrekten Umsetzung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse in die Rechtspraxis ab. Dabei spielen die Definition von Altschnee als Abfallstoff, sowie die korrekte rechtliche Verfahrensweise eine entscheidende Rolle, um aus den umwelttoxikologischen Schlussfolgerungen heraus auch dem Umweltrecht zum Durchbruch zu verhelfen.
Gutachten bereits auf dem Tisch des Verwaltungsgerichtshofes
Unbedingte Voraussetzung für den Erfolg eines solchen Anliegens ist das Verständnis naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten und deren korrekte Übersetzung in eine auch für Juristen und Verwaltungsbeamte verständliche Sprache. Inter- und transdisziplinäres Denken und Handeln im Schnittfeld zwischen Naturwissenschaft und Rechtssprechung sind also mehr als gefragt. Dass Dr. Thaler mit dieser schwierigen Aufgabenstellung in exzellenter Weise zurecht kommt, hat er auch dadurch bewiesen, dass es dank seinen Bemühungen gelungen ist, den Verwaltungsgerichtshof mit dieser Frage zu befassen. Dort werden in nächster Zeit die aus dem ökotoxikologischen Fachgutachten und aus anderen Gutachten abgeleiteten Erkenntnisse auf dem Tisch liegen, und es bleibt abzuwarten, zu welchem Spruch die obersten Verwaltungsjuristen in dieser Angelegenheit kommen werden.