Frankreich als Vorbild?

Am Samstag, dem 27.10.2007, fand anlässlich der österreichischen Linguistiktagung in Innsbruck ein Workshop zum Thema „Frankreich als Vorbild? Sprachpolitik und Sprachgesetzgebung in europäischen Ländern“ statt. Auch im Rahmen der EU-Erweiterung sind Sprachfragen von höchster Brisanz – deshalb die Forschungskooperation zwischen Romanisten und Slawisten.
Sprachwissenschaftler erörterten die Frage, ob Frankreich in Bezug auf Sprachpolitik  …
SprachwissenschaftlerInnen erörterten die Frage, ob Frankreich im Bezug auf Sprachpolitik als Vorbild gilt. [Foto: pixelio.de]

Sieben Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen hielten Vorträge zur sprachpolitischen Situation in Ländern der Romania, Slavia und zu Deutschland. Ausgesprochen engagiert war die Diskussion mit den ca. 50 Teilnehmern.

 

 

Über das mögliche Vorbild einer europäischen Sprachpolitik, diejenige Frankreichs, referierte Petra Braselmann (Innsbruck), die gleich zu Beginn darauf hinwies, dass Frankreich weder in der Minderheitenfrage noch in der Feminisierungspolitik als nachahmenswertes Beispiel fungieren kann: So hat Frankreich zwar 1999 die Europarat-Charta zum Schutze der Minderheitensprachen unterschrieben, diese aber anders als andere Länder bis heute noch nicht ratifiziert. Dies ist im Zusammenhang zu sehen mit der Uniformisierungspolitik, die Frankreich (und später auch andere romanische Länder) seit der Französischen Revolution dominiert. Artikel 2 der 1992 geänderten französischen Verfassung („Die Sprache der Republik ist französisch“), die zur Stützung der Nationalsprache gedacht war, verhindere – so das Verfassungsgericht – die Umsetzung der Charta, die den Gebrauch der Regionalsprachen auch im öffentlichen Bereich vorsehe. Das Ziel der Bewahrung und Präsenz der Nationalsprache dagegen ist explizit und implizit Vorbild für andere EU-Länder. In Frankreich hat der sprachnormative Diskurs die längste Tradition: Spätestens seit dem 16. Jahrhundert lassen sich Sprachgesetze nachweisen. Allerdings endet die internationale Rezeption der französischen Sprachpolitik in der Regel mit dem letzten, heute gültigen Sprachgesetz, der Loi Toubon, von 1994. Danach hat sich aber Entscheidendes getan: Frankreich hat – nach schmerzlichen Erfahrungen, nicht zuletzt auch durch das Eingreifen der EU – zur Unantastbarkeit der Gebrauchsnorm zurückgefunden. Ist man sich dessen nicht bewusst, macht man dieselben Fehler, die das Vorbild längst überwunden hat. So nimmt die offizielle Haltung bewusst Abstand davon, völlig gebräuchliche Anglizismen wie workshop, spot oder corner zu verbieten bzw. deren Gebrauch unter Strafe zu stellen (1994 waren dafür obligatorische Ersatzwörter: rencontre interprofessionellemessage publicitaire und coup de pied de coin). Spätestens seit 1996 kann die Wende der französischen Sprachpolitik nachgezeichnet werden, die sich in u.a. folgenden Punkten äußert: 1. Professionalisierung der Terminologiekommissionen, 2. Dezentralisierung der Entscheidungsträger (die Macht des Staates tritt zurück, die Akademie wird aufgewertet), 3. Demokratisierung der Norm. Eindrucksvoll wurden die aufwändigen Kontrollaktionen des Staates in seiner Anglizismen-Fahndung seit 1990 nachgezeichnet. Es zeigt sich, dass die Anzahl der Kontrollen um ca. 500% gestiegen ist, die Verurteilungen durch die Gerichte jedoch minimiert wurden. Es stellte sich auch in der Diskussion die Frage, ob Frankreich in seinen unglaublichen Aktivitäten zur Abwehr eines englischen Monolingualismus in der Welt nicht letztlich einen französischen Monolingualismus fördere, der dann kein Vorbild für eine EU-Sprachenpolitik sein kann. –

 

 

Christine Egger (Innsbruck) vertiefte in ihrem Vortrag über „Neueste Tendenzen der französischen Sprachpolitik – dargestellt am Beispiel der Sportsprache“ die französische Situation dahingehend, dass sie die neue Datenbank CRITER (2001) verglich mit eigens für die olympischen Spiele publizierten Sportterminologien. Seit den Spielen in Atlanta (1996) agiert die offizielle Politik, um die Präsenz des Französischen als internationale Sportsprache zu erhalten. Kommissare werden jeweils zu den Spielen geschickt, um den Gebrauch des Französischen zu kontrollieren. Auch Christine Egger kam zu dem Schluss, dass Frankreich offener gegenüber Englischem geworden ist.

 

 

Spanien geht einen völlig anderen Weg, wie Silvia Gstrein (Innsbruck) in ihrem Beitrag „Moderne spanische Sprachpflege. Initiativen und Tendenzen – dargestellt am Beispiel ausgewählter Wortbildungsphänomene“ demonstrierte. Spanien hat kein Sprachgesetz zum Schutze der Nationalsprache (sehr wohl aber zum Schutze der Regionalsprachen), Sprachpflege ist in den Händen der Akademie und vor allem in denjenigen der Zeitungen und Nachrichtenagenturen mit ihren Stilbüchern, die den Journalisten einen angemessenen, verständlichen Sprachgebrauch empfehlen. Aufgrund der Erkenntnis, dass die Massenmedien in ihrer Multiplikationsfunktion die Entwicklung der Sprache bestimmen, ist diese Form von selbst auferlegter Sprachpflege ein sehr wirksames Instrument. Zeitungen wollen gelesen und verkauft werden, schon aus diesem Konsum-Aspekt kann das Ziel keine normative, rückwärtsgewandte Sprachpflege sein. Der spanische Weg wurde darum in der Diskussion auch als ein für die EU gangbarer angedacht.  

 

 

Die slawistischen Beiträge des Workshops machten deutlich, dass auch in der Slavia die institutionalisierte Sprachpflege und die Förderung der Sprachkultur eine lange Tradition haben. Besondere Aktualität erlangten sprachgesetzgeberische Maßnahmen im Verein mit dem Streben um den Erhalt, die Stärkung und ggf. den Ausbau der Sprachen in allen Kommunikationsbereichen im Zuge der politischen Veränderungen seit Ende der 1980er Jahre. Zusammen mit der Erlangung der politischen Unabhängigkeit und Eigenstaatlichkeit wurde gerade die Sprache als Ausdruck der nationalen Identität und Souveränität auch in den Sprachgesetzen festgehalten. Neuerdings finden sich vermehrt Bezüge auf die EU, die der nationalen Sprachgesetzgebung eine Reihe von Veränderungen auferlegte. Vor allem aber geht es auch um die Frage, inwieweit die neuen Mitgliedsstaaten nicht nur in politischer, sondern auch in sprachlicher Hinsicht als gleichberechtigt betrachtet werden.

 

 

Wie Ingeborg Ohnheiser (Innsbruck) darlegte, lassen sich in den Sprachgesetzen der neuen EU-Staaten mit einer slawischen Staatssprache sowie in Russland Parallelen herstellen hinsichtlich der Regelung des Sprachgebrauchs im öffentlichen Leben, in Bildung, Wissenschaft, Verwaltung, Recht, Wirtschaft und in den Medien. Ohne dass Anglizismen explizit erwähnt werden, zielt die Sprachpflege vielfach gegen das Übermaß neuer Entlehnungen aus dem Englischen und deren unkritische Übernahme. Während sich die Rezeption eines französischen Vorbilds zweifellos in der Textgestalt zahlreicher Gesetze zeigt, überwiegt in der Sprachdiskussion jedoch der Eindruck einer selektiven Wahrnehmung.

 

 

Am Beispiel Russlands und Polens wurde darauf eingegangen, dass Frankreich vor allem als Vorkämpfer für den Erhalt der Reinheit der Sprache durch legislative Maßnahmen gesehen wird, ohne dass die entsprechende Tätigkeit von Terminologiekommissionen u.a. und somit die gleichsam sprachplanerische Arbeit in jedem Fall mitbedacht wird. In Russland wird Frankreich darüber hinaus als Vorbild dafür betrachtet, wie die Weltgeltung einer Sprache erhalten werden kann.

 

 

Sprachsituation und Sprachpolitik in anderen Ländern mit einer slawischen Staatssprache bieten insgesamt ein sehr heterogenes Bild, vor allem in multiethnischen Staaten. Mit der Sprachsituation und Sprachgesetzgebung in der Ukraine und in Weißrussland beschäftigte sich Hermann Bieder (Salzburg). So wurde das Ukrainische 1989 zwar zur Staatssprache erklärt, der Status der russischen Sprache (22,1% der Bevölkerung sind russisch) sorgt seitdem jedoch für Diskussionen und ist eine der Hauptursachen der sozialen und politischen Spannungen in der Ukraine. Lösungsvorschläge zielen darauf ab, dass das Ukrainische alleinige Staatssprache bleibt, das Russische wie auch das Krimtatarische jedoch den Status offizieller Regionalsprachen erhalten. In Weißrussland (Belarus) geht es dagegen um die Erhaltung des Weißrussischen. Bemühungen um die Wiedereinführung und Wiederbelebung der weißrussischen Sprache (seit 1990 Staatssprache) in allen öffentlichen Bereichen waren relativ gering und wurden durch die Zulassung der freien Verwendung des Russischen durch die Verfassung von 1994 weiter beeinträchtigt (Rückgang der weißrussischen Sprache im Schulwesen und in den Medien). Die große Mehrheit der ethnischen Weißrussen verwendet Russisch bereits als Primär- bzw. Umgangssprache.

 

 

Wieder anders ist die Situation in Kroatien, Serbien und Bosnien, worauf Branko Tošović (Graz) einging. Kroatien stellt sich dabei als eines der aufschlussreichsten Beispiele für Sprachplanung in der Slavia dar, die durch puristische Eingriffe in die Lexik und Versuche, sich auch in anderen Bereichen der Sprache vor allem vom Serbischen abzugrenzen, gekennzeichnet ist. Dieser Beweggrund bestimmt auch die abwehrende Haltung gegenüber neueren Internationalismen mit.

 

 

Das Problem des Purismus und seiner politischen Implikationen, illustriert mit Beispielen aus zahlreichen Sprachgemeinschaften, wurde von Rudolf Muhr (Graz) einer kritischen Analyse unterzogen. Er ging der Frage nach, wie verschiedene Sprachkulturen der Welt auf fremdsprachige Einflüsse reagieren und welche Schlussfolgerungen man daraus für eine europäische Sprachenpolitik, die auf die Förderung der Mehrsprachigkeit gerichtet ist, ziehen kann.

 

 

Als wichtiges Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die Sprachpolitik in den romanischen Ländern – anders etwa als in den slawischen – sehr gut dokumentiert ist und jegliche staatliche Aktion, Erweiterung oder Einschränkung der Gesetzeslage für den Interessierten offen zugänglich ist. Es zeigte sich, dass das Gesetz als solches erst in seiner Auslegung lebt und wirksam ist. Wenn dieses „Leben“ nicht dokumentiert ist, kann man über die eigentliche Wirkung und Akzeptanz wenig sagen.

 

 

Insgesamt erwies sich, dass das Fragezeichen im Titel des Workshops „Frankreich als Vorbild?“ zu Recht gesetzt war, denn neben Gemeinsamkeiten in Sprachgesetzgebung und Sprachpflege ergeben sich zahlreiche Spezifika aus der jeweiligen Tradition der Sprachkultur, der politischen Situation und aus der ethnischen Zusammensetzung der betrachteten Länder, wobei sich das Anglizismenproblem nur als eines unter anderen Sprachfragen darstellt. Deutlich wurde zugleich, dass legislative Maßnahmen und sprachpflegerische Empfehlungen auch auf fundierten Analysen realer Kommunikationsprozesse, ihrer Zweckmäßigkeit und ihres Gelingens basieren sollten.

 

Die Beiträge des Workshops erscheinen im Frühjahr 2008 in einem Band der Innsbruck University Press.