Neues Dienstrecht ohne Einigung in Begutachtung
Seit letzten Freitag befindet sich das Universitätslehrerdienstrechts-Änderungsgesetz in Begutachtung. Ohne Einigung mit der Gewerkschaft und mit einer nur zweiwöchigen Begutachtungsfrist will die Regierung das neue Dienstrecht im Eilverfahren durchsetzen. Der Reformdialog zwischen Universitäten und Regierung wird dadurch ein weiteres Mal zum Monolog.
In Innsbruck hat sich bei einer Befragung im März eine deutliche Mehrheit der Unilehrer gegen das von der Regierung vorgeschlagene Vier-Säulen-Modell ohne durchgängige Karrieremöglichkeit ausgesprochen. Nach dem Scheitern der Verhandlungen mit der Gewerkschaft letzten Mittwoch, scheint die Regierung willens das neue Dienstrecht auch ohne die Zustimmung der Unilehrer rasch zu beschließen. Die Begutachtung des Gesetzesentwurfs endet bereits am 18. Mai. Den durch die Dauerreform ohnehin belasteten Universitäten wird damit das Mitgestalten ihrer eigenen Zukunft ein weiteres Mal erschwert. Für Diskussionsstoff in den nächsten Wochen dürfte gesorgt sein.