Ende des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses für Unilehrer
Nach der Einigung zwischen Regierung und Gewerkschaft wird morgen im Ministerrat die Gesetzesvorlage für das neue Unilehrer-Dienstrecht besprochen. Die neue Regelung, die eine Abschaffung von öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für Unilehrer vorsieht, soll noch vor der Sommerpause durch den National- und Bundesrat gehen und am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Personalrektor Prof. Gröbner zeigte sich wenig begeistert über das neue Dienstrecht und verwehrte sich vehement dagegen, die Vereinbarung als "Vorgriff auf die Vollrechtsfähigkeit" zu sehen. Die Gewerkschaft lehne die Vollrechtsfähigkeit grundsätzlich ab. Der Vorsitzende des Dienststellenausschusses, Dr. Ludwig Call, rechnet mit einer Ablehnung der vorliegenden Vereinbarung durch die morgen, Dienstag, stattfindende Dienstellenversammlung. Er bezeichnete das neue Gesetz als "mutwillige Zerstörung eines an sich gut funktionierenden Systems". Die Personalvertreter wiesen darauf hin, dass bei gedeckelten Budgets die Personalressourcen der Universitäten durch die massiv steigenden Kosten der neuen Dienstverhältnisse rapide abnehmen werden. Es wurde dabei von Reduktionen bis zu 50 % gesprochen. Vom Versprechen der Regierung, mit dem neuen Dienstrecht jüngeren Wissenschaftlern neue Karrierewege öffnen zu wollen, dürfte damit wenig übrigbleiben.