BM Gehrer präsentiert Eckpunkte für Autonomie
Im heutigen Ministerrat hat Bildungsministerin Elisabeth Gehrer die Eckpunkte für die geplante Universitätsautonomie vorgestellt. Neben der vollen Rechtsfähigkeit sollen die Universitäten zu verstärkter Schwerpunktbildung und mehr Wettbewerb angehalten werden.
Nach Vorstellung der Regierung sollen die österreichischen Universitäten in naher Zukunft eigene Rechtspersönlichkeiten mit voller Geschäftsfähigkeit werden. Der Bund wird dreijährige Globalbudgets bereitstellen, die die Universitäten dann autonom verwalten und einsetzen können. Durch die Festlegung von Leistungs- und Zielvereinbarungen für die verschiedenen Universitäten will sich der Staat allerdings weiterhin ein Mitspracherecht beim Einsatz der Mittel vorbehalten. Bildungsministerin Gehrer hat auch angekündigt, dass Sie Budgetvereinbarungen durchaus davon anhängig machen will, ob die Universitäten offensichtliche Doppelgleisigkeiten aufrechterhalten oder Synergieeffekte nutzbar machen. Will eine Universität also ein bestimmtes Institut erhalten, dass nach Meinung des Ministeriums nicht notwendig erscheint, muss sie mit finanziellen Einbussen rechnen. Die von der Rektorenkonferenz geforderte Einklagbarkeit der Leistungsvereinbarungen sei nach Aussage von Ministerin Gehrer noch offen.
Die zukünftige Universitätsleitung soll nach dem Vorschlag von Gehrer aus einem Universitätsrat, dem Rektor und dem Senat bestehen. Der Universitätsrat ist eine neue Einrichtung, die aus fünf externen Personen besteht. Der Senat wird wie bisher viertelparitätisch mit Studierenden besetzt sein. Durch den Wegfall zahlreicher Kommissionen werden die Mitbestimmungsmöglichkeiten auf dieses Gremium reduziert. Allgemein Bedienstete und Mittelbau sind nur mehr durch ein oder zwei Mitglieder im neuen 12- bis 24-köpfigen Senat vertreten. Die Universität soll so straffer organisiert und mit klareren Verantwortlichkeiten ausgestattet werden.
Für Ende August hat Elisabeth Gehrer eine ausführlichere Vorlage zur Universitätsautonomie versprochen. Nach dreimonatiger Diskussion soll dann im November ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. In Kraft treten könnte das neue Universitätsorganisationsgesetz dann im Herbst 2002. Für die Kunstuniversitäten, die noch nicht einmal das KUOG mit Teilrechtsfähigkeit fertig umgesetzt haben, würde sich dieser Zeitpunkt um ein weiteres Jahr verschieben.
Die zukünftige Universitätsleitung soll nach dem Vorschlag von Gehrer aus einem Universitätsrat, dem Rektor und dem Senat bestehen. Der Universitätsrat ist eine neue Einrichtung, die aus fünf externen Personen besteht. Der Senat wird wie bisher viertelparitätisch mit Studierenden besetzt sein. Durch den Wegfall zahlreicher Kommissionen werden die Mitbestimmungsmöglichkeiten auf dieses Gremium reduziert. Allgemein Bedienstete und Mittelbau sind nur mehr durch ein oder zwei Mitglieder im neuen 12- bis 24-köpfigen Senat vertreten. Die Universität soll so straffer organisiert und mit klareren Verantwortlichkeiten ausgestattet werden.
Für Ende August hat Elisabeth Gehrer eine ausführlichere Vorlage zur Universitätsautonomie versprochen. Nach dreimonatiger Diskussion soll dann im November ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. In Kraft treten könnte das neue Universitätsorganisationsgesetz dann im Herbst 2002. Für die Kunstuniversitäten, die noch nicht einmal das KUOG mit Teilrechtsfähigkeit fertig umgesetzt haben, würde sich dieser Zeitpunkt um ein weiteres Jahr verschieben.