Mediziner klagen über Untätigkeit des Wissenschaftsministeriums
Sollte das Bundesministerium zu keiner Novellierung des Universitätsstudiengesetzes bereit sein, sieht Dekan Prof. Dr. Hans Grunicke die Reform der Mediziner-Ausbildung an den österreichischen Universitäten gefährdet. In Zukunft soll die Zahl der Studienplätze im 2. Abschnitt beschränkt werden.
Seit vier Jahren arbeitet die medizinische Fakultät der Universität Innsbruck an einer umfassenden Reform des Ausbildungssystems für angehende Ärzte. Im Herbst 2002 muss ein neuer Studienplan in Kraft treten. Die Ausbildung soll praxisnäher und durch vernetztes, themenbezogenes Lehren und problemorientiertes Lernen in kleinen Gruppen verbessert werden. Die Einführung neuer Fächer, wie "Medizin-Ethik", "Umgang mit dem kranken Menschen" oder "Arzt-Patienten-Kommunikation" sowie die Verringerung der Zahl der Einzelprüfungen soll die Qualität der Ausbildung verbessern.
Im Zuge der Reformplanungen hat die Fakultät eine Kapazitätsberechnung durchgeführt, die gezeigt hat, dass die medizinische Fakultät der Universität Innsbruck derzeit nur 253 Studierende in den zweiten Abschnitt aufnehmen kann. Jedes Jahr inskribieren aber über 500 Studierende ein Medizinstudium. Deshalb will die Fakultät in Zukunft bereits im ersten Ausbildungsjahr einen tieferen Einblick in die praktische Arbeit des Arztes vermitteln und nach einer Prüfung nach der einjährigen Eingangsphase die beschränkten Studienplätze im zweiten Abschnitt vergeben. "Dabei geht es keineswegs um standespolitische Argumente, wie die Beschränkung der Zahl der Absolventen, oder um die Einschränkung des freien Hochschulzugangs," betonte heute Dekan Grunicke im Rahmen einer Pressekonferenz. "Es geht vielmehr darum die Qualität des Medizinstudiums zu verbessern," ergänzte Studiendekan Prof. Dr. Norbert Mutz.
Zur Umsetzung dieser Reform bedarf es aber der Änderung eines Paragrafen im Universitätsstudiengesetz, wo es heißt, dass sich durch die Beschränkung des Zugangs zu Lehrveranstaltungen die Studienzeit nicht verlängern darf. Für die Umsetzung ihres Reformvorhabens fordert die Medizinische Fakultät deshalb eine Novellierung dieses Gesetzes dahingehend, dass bei einer beschränkten Zahl von Studienplätzen diese nach Leistungsgraden vergeben werden dürfen und der Zusatz über die Verlängerung der Studiendauer gestrichen wird. "Ohne diese Maßnahme kann die von der Fakultät vorgeschlagene Erneuerung der Ausbildung nicht durchgeführt werden," so Dekan Grunicke.
Im Ministerium stößt der Vorschlag allerdings auf taube Ohren. Mehrmalige Versuche Bildungsministerin Gehrer in dieser Frage zu sprechen sind bisher gescheitert. "Nachdem sich die Regierung Qualitätssteigerung und Leistung auf ihre Fahne geschrieben hat, hätte sie hier die Möglichkeit mit relativ wenig Aufwand die Ausbildungsqualität von Ärzten deutlich zu verbessern," meinte Dekan Hans Grunicke. "Man hat aber das Gefühl, dass Bundesministerin Gehrer hier noch das Problembewusstsein fehlt."
Im Zuge der Reformplanungen hat die Fakultät eine Kapazitätsberechnung durchgeführt, die gezeigt hat, dass die medizinische Fakultät der Universität Innsbruck derzeit nur 253 Studierende in den zweiten Abschnitt aufnehmen kann. Jedes Jahr inskribieren aber über 500 Studierende ein Medizinstudium. Deshalb will die Fakultät in Zukunft bereits im ersten Ausbildungsjahr einen tieferen Einblick in die praktische Arbeit des Arztes vermitteln und nach einer Prüfung nach der einjährigen Eingangsphase die beschränkten Studienplätze im zweiten Abschnitt vergeben. "Dabei geht es keineswegs um standespolitische Argumente, wie die Beschränkung der Zahl der Absolventen, oder um die Einschränkung des freien Hochschulzugangs," betonte heute Dekan Grunicke im Rahmen einer Pressekonferenz. "Es geht vielmehr darum die Qualität des Medizinstudiums zu verbessern," ergänzte Studiendekan Prof. Dr. Norbert Mutz.
Zur Umsetzung dieser Reform bedarf es aber der Änderung eines Paragrafen im Universitätsstudiengesetz, wo es heißt, dass sich durch die Beschränkung des Zugangs zu Lehrveranstaltungen die Studienzeit nicht verlängern darf. Für die Umsetzung ihres Reformvorhabens fordert die Medizinische Fakultät deshalb eine Novellierung dieses Gesetzes dahingehend, dass bei einer beschränkten Zahl von Studienplätzen diese nach Leistungsgraden vergeben werden dürfen und der Zusatz über die Verlängerung der Studiendauer gestrichen wird. "Ohne diese Maßnahme kann die von der Fakultät vorgeschlagene Erneuerung der Ausbildung nicht durchgeführt werden," so Dekan Grunicke.
Im Ministerium stößt der Vorschlag allerdings auf taube Ohren. Mehrmalige Versuche Bildungsministerin Gehrer in dieser Frage zu sprechen sind bisher gescheitert. "Nachdem sich die Regierung Qualitätssteigerung und Leistung auf ihre Fahne geschrieben hat, hätte sie hier die Möglichkeit mit relativ wenig Aufwand die Ausbildungsqualität von Ärzten deutlich zu verbessern," meinte Dekan Hans Grunicke. "Man hat aber das Gefühl, dass Bundesministerin Gehrer hier noch das Problembewusstsein fehlt."