Auf Umwegen in die Autonomie?
Universitätsangehörige aus Innsbruck, Graz und Wien ("Zeller Kreis") haben sich kritisch mit der Frage der Vollrechtsfähigkeit auseinandergesetzt. Während größere Autonomie grundsätzlich begrüßt wird, weist die Gruppe auf zahlreiche sachliche Widersprüche im ministeriellen Gestaltungsvorschlag hin.
Der "Zeller Kreis", eine Gruppe hochschulpolitisch interessierter Universitätsangehöriger aus Innsbruck, Graz und Wien, hat die Einladung des bm:bwk zu einem konstruktiv-kritischen Dialog angenommen und der Bundesministerin eine ausführliche und sorgfältig begründete Stellungnahme zum Vollrechtsfähigkeitsentwurf übermittelt. Das Ergebnis der Stellungnahme lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Die Zielsetzungen größerer Autonomie durch volle Rechtsfähigkeit, Globalbudgets und Steuerung über Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie ein strategisches Controlling wird grundsätzlich unterstützt. Allerdings muss die konkrete Ausformung der Gestaltungsvorschläge auch tatsächlich geeignet sein, das Ziel einer größeren Autonomie zu erreichen.
Hierzu hat die Gruppe eine Reihe von Punkten formuliert, in denen ihrer Meinung nach eine deutliche Nachbesserung des Vorschlags notwendig sei: So sei die Formulierung einer zumindest 5-jährigen hochschulpolitischen Entwicklungsperspektive seitens der Regierung und des Ministeriums als Grundlage für die Generierung strategischer Ziele für die Universitäten notwendig. Darüber hinaus wünscht sich die Gruppe eine klare Unterscheidung von strategischen Zielen der Universitätsentwicklung, die politisch vorgegeben und zu verantworten sind, Leistungen der Universitäten zur Zielerreichung, die im Wege von Leistungsvereinbarungen in einer entwickelten Verhandlungskultur zwischen Staat und Universitäten zu vereinbaren sind, und Prozessen zur Unterstützung bei der Leistungserstellung, die ausschließlich universitätsintern festzulegen sind. Der Hauptteil des Budgets der Universitäten müsse formel- oder indikatorgebunden vom Ministerium an die Universitäten vergeben werden. Die dazu erforderlichen Vorarbeiten zu leisten, sei eine erstrangige strategische Aufgabe des Ministeriums bei der Gestaltung der Vollrechtsfähigkeit. Die universitätsinterne Organisationsstruktur müsse klarer konturiert werden: Der Senat solle substanzielle Entscheidungskompetenzen haben und neben den ProfessorInnen (unter Einschluss der befristet beschäftigten StelleninhaberInnen) und Studierenden auch die NachwuchswissenschaftlerInnen und die Verwaltungsangehörigen umfassen. Er bringe die Innenperspektive der Expertenorganisation Universität in deren Willensbildung ein. Das Ministerium bringe die Anforderungen der Politik in Form strategischer Ziele ein. Der Universitätsrat bringe einerseits die externe Perspektive ein. Andererseits sei er der Ort, an dem Gesellschaft, Universität und Ministerium miteinander ins Gespräch kämen. Deshalb sollen UniversitätsvertreterInnen (RektorIn und Senatsvorsitzende/r) und Angehörige des Ministeriums im Universitätsrat zwar vertreten sein - allerdings ohne Stimmrecht. Der Universitätsrat sei als reiner Aufsichtsrat zu konzipieren. Die fachliche Dezentralisierung, insbesondere bei Studien- und Personalangelegenheiten (Berufungen, Habilitationen) müsse sichergestellt werden. Der Verbleib der Medizinischen Fakultäten im akademischen Verbund der Universität müsse gewährleistet sein. Die dazu erforderlichen Besonderheiten unter Bedingungen der Vollrechtsfähigkeit seien hinreichend klar zu beschreiben. Die jetzigen Standards zur Gleichbehandlung sollen erhalten bleiben, die Regelungen sollten in dem Universitätsgesetz selbst enthalten sein.
Das vom Ministerium vorgelegte Papier kann nach Meinung der Gruppe als erste Grundlage für die weitere Diskussion verstanden werden. Es weise jedoch noch zahlreiche sachliche Widersprüche auf und sei deshalb noch keine Basis, die der Universität Autonomie gebe oder die Möglichkeit einräume, sich in diese einzuüben. Mitglieder des "Zeller Kreises" sind unter anderem Ekkehard Kappler, Claudia Meister-Scheytt, Hans Pechar, Ada Pellert, Tobias Scheytt, Lothar Zechlin und Stephan Laske.
Hierzu hat die Gruppe eine Reihe von Punkten formuliert, in denen ihrer Meinung nach eine deutliche Nachbesserung des Vorschlags notwendig sei: So sei die Formulierung einer zumindest 5-jährigen hochschulpolitischen Entwicklungsperspektive seitens der Regierung und des Ministeriums als Grundlage für die Generierung strategischer Ziele für die Universitäten notwendig. Darüber hinaus wünscht sich die Gruppe eine klare Unterscheidung von strategischen Zielen der Universitätsentwicklung, die politisch vorgegeben und zu verantworten sind, Leistungen der Universitäten zur Zielerreichung, die im Wege von Leistungsvereinbarungen in einer entwickelten Verhandlungskultur zwischen Staat und Universitäten zu vereinbaren sind, und Prozessen zur Unterstützung bei der Leistungserstellung, die ausschließlich universitätsintern festzulegen sind. Der Hauptteil des Budgets der Universitäten müsse formel- oder indikatorgebunden vom Ministerium an die Universitäten vergeben werden. Die dazu erforderlichen Vorarbeiten zu leisten, sei eine erstrangige strategische Aufgabe des Ministeriums bei der Gestaltung der Vollrechtsfähigkeit. Die universitätsinterne Organisationsstruktur müsse klarer konturiert werden: Der Senat solle substanzielle Entscheidungskompetenzen haben und neben den ProfessorInnen (unter Einschluss der befristet beschäftigten StelleninhaberInnen) und Studierenden auch die NachwuchswissenschaftlerInnen und die Verwaltungsangehörigen umfassen. Er bringe die Innenperspektive der Expertenorganisation Universität in deren Willensbildung ein. Das Ministerium bringe die Anforderungen der Politik in Form strategischer Ziele ein. Der Universitätsrat bringe einerseits die externe Perspektive ein. Andererseits sei er der Ort, an dem Gesellschaft, Universität und Ministerium miteinander ins Gespräch kämen. Deshalb sollen UniversitätsvertreterInnen (RektorIn und Senatsvorsitzende/r) und Angehörige des Ministeriums im Universitätsrat zwar vertreten sein - allerdings ohne Stimmrecht. Der Universitätsrat sei als reiner Aufsichtsrat zu konzipieren. Die fachliche Dezentralisierung, insbesondere bei Studien- und Personalangelegenheiten (Berufungen, Habilitationen) müsse sichergestellt werden. Der Verbleib der Medizinischen Fakultäten im akademischen Verbund der Universität müsse gewährleistet sein. Die dazu erforderlichen Besonderheiten unter Bedingungen der Vollrechtsfähigkeit seien hinreichend klar zu beschreiben. Die jetzigen Standards zur Gleichbehandlung sollen erhalten bleiben, die Regelungen sollten in dem Universitätsgesetz selbst enthalten sein.
Das vom Ministerium vorgelegte Papier kann nach Meinung der Gruppe als erste Grundlage für die weitere Diskussion verstanden werden. Es weise jedoch noch zahlreiche sachliche Widersprüche auf und sei deshalb noch keine Basis, die der Universität Autonomie gebe oder die Möglichkeit einräume, sich in diese einzuüben. Mitglieder des "Zeller Kreises" sind unter anderem Ekkehard Kappler, Claudia Meister-Scheytt, Hans Pechar, Ada Pellert, Tobias Scheytt, Lothar Zechlin und Stephan Laske.