Rektoren verlangen "echte Universitätsautonomie"
Die Österreichische Rektorenkonferenz und die Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane haben diese Woche die Anfang Oktober angekündigte detaillierte Stellungnahme zum Gestaltungsvorschlag der Regierung für die Vollrechtsfähigkeit der Universitäten vorgelegt.
Die Rektoren und Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten bekennen sich in ihrer Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Autonomie der Universitäten als Einrichtung mit Selbstverwaltungscharakter. So sollen die Universitäten in Zukunft ihre Aufgaben selbstbestimmt, weisungsfrei und unabhängig von staatlicher Einflussnahme im Einzelfall erfüllen. Die Kritik der Rektoren am Gestaltungsvorschlag der Regierung richtet sich insbesondere gegen die darin prolongierten Durchgriffsrechte des Ministeriums und der Politik. Deshalb lehnen sie auch die vorgeschlagene Leitungsstruktur ab. Die Aufgaben des im Vorschlag des Ministeriums übermächtigen Universitätsrats sollten nach Meinung der Rektoren auf die Aufsichtsfunktion und die Vernetzung mit dem Umfeld der Universitäten beschränkt werden. Dem gegenüber sollte der Senat deutlich aufgewertet werden. Neben den akademischen Angelegenheiten müsse der Senat Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Organisation und der strategischen Ausrichtung der Universität erhalten. Bei der Zusammensetzung des zukünftigen Senats folgt die Rektorenkonferenz weitgehend dem Ministeriumsvorschlag. Die Professoren sollten eine Mehrheit im Senat erhalten. Die Zahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der allgemein Bediensteten sollte nach Meinung der Rektoren allerdings angehoben werden.
Die Rektorenkonferenz beklagt überdies das Verbot von weiteren entscheidungsbefugten Kollegialorganen im Vorschlag des Ministeriums. Gerade an großen Universitäten würden dadurch gravierende Probleme entstehen. Auch sei die Mitbestimmung von entscheidender Bedeutung für die Identifikation mit der Universität. Die Rektoren beklagen auch die unklare Rechtsnatur der Leistungsvereinbarungen und fordern mehr Budgettransparenz als es der Gestaltungsvorschlag vorsieht. Die Liegenschaften sollten in das Eigentum der Universitäten übergehen. Als Übergangslösung schlagen die Rektoren eine "Universitätsimmobilien GmbH" vor, die ihrerseits den Universitäten das Baurecht oder den Fruchtgenuss einräumt. In der Stellungsnahme wird überdies eine Abgeltung des finanziellen Mehraufwands durch die Reform und eine garantierte Finanzierung der Personalkosten gefordert, um sowohl national als auch international konkurrenzfähig zu bleiben.
Im Studienbereich verlangt die Rektorenkonferenz ein Recht zur zumindest teilweisen Selbstauswahl der Studierenden, was bei stark nachgefragten Studien zu begabungs- und kapazitätsabhängigen Beschränkungen führen würde. Klargestellt wird auch, dass die Medizinischen Fakultäten innerhalb der bestehenden Universitäten verbleiben sollen und dies im Gesetz zur Vollrechtsfähigkeit auch explizit verankert werden müsse.
Ebenfalls in dieser Woche hat der Universitätsbeirat der Uni Innsbruck seine Stellungnahme zum Gestaltungsvorschlag des Ministeriums veröffentlicht. Auch hier werden die "Kompetenzverwirrungen" zwischen Universitätsrat und Rektor beklagt. Der Universitätsrat sollte daher nach Meinung des Unibeirates als echtes Aufsichtsorgan konzipiert werden. Auch die Universitätsvertretung der ÖH Innsbruck hat mit einer Stellungnahme auf den Gestaltungsvorschlag reagiert. Die Studierendenvertreter lehnen den Entwurf ab und kritisieren insbesondere den Verlust der Mitbestimmung, die Chancenverschlechterung und Verunsicherung der Studierenden, die vorgesehene staatliche Einflussnahme und Außensteuerung sowie den vorgegebenen Zeitplan.
Die Rektorenkonferenz beklagt überdies das Verbot von weiteren entscheidungsbefugten Kollegialorganen im Vorschlag des Ministeriums. Gerade an großen Universitäten würden dadurch gravierende Probleme entstehen. Auch sei die Mitbestimmung von entscheidender Bedeutung für die Identifikation mit der Universität. Die Rektoren beklagen auch die unklare Rechtsnatur der Leistungsvereinbarungen und fordern mehr Budgettransparenz als es der Gestaltungsvorschlag vorsieht. Die Liegenschaften sollten in das Eigentum der Universitäten übergehen. Als Übergangslösung schlagen die Rektoren eine "Universitätsimmobilien GmbH" vor, die ihrerseits den Universitäten das Baurecht oder den Fruchtgenuss einräumt. In der Stellungsnahme wird überdies eine Abgeltung des finanziellen Mehraufwands durch die Reform und eine garantierte Finanzierung der Personalkosten gefordert, um sowohl national als auch international konkurrenzfähig zu bleiben.
Im Studienbereich verlangt die Rektorenkonferenz ein Recht zur zumindest teilweisen Selbstauswahl der Studierenden, was bei stark nachgefragten Studien zu begabungs- und kapazitätsabhängigen Beschränkungen führen würde. Klargestellt wird auch, dass die Medizinischen Fakultäten innerhalb der bestehenden Universitäten verbleiben sollen und dies im Gesetz zur Vollrechtsfähigkeit auch explizit verankert werden müsse.
Ebenfalls in dieser Woche hat der Universitätsbeirat der Uni Innsbruck seine Stellungnahme zum Gestaltungsvorschlag des Ministeriums veröffentlicht. Auch hier werden die "Kompetenzverwirrungen" zwischen Universitätsrat und Rektor beklagt. Der Universitätsrat sollte daher nach Meinung des Unibeirates als echtes Aufsichtsorgan konzipiert werden. Auch die Universitätsvertretung der ÖH Innsbruck hat mit einer Stellungnahme auf den Gestaltungsvorschlag reagiert. Die Studierendenvertreter lehnen den Entwurf ab und kritisieren insbesondere den Verlust der Mitbestimmung, die Chancenverschlechterung und Verunsicherung der Studierenden, die vorgesehene staatliche Einflussnahme und Außensteuerung sowie den vorgegebenen Zeitplan.