Zur Degradierung der außerordentlichen Professoren
In einem Gutachten von ao.Professoren der juridischen Fakultät zum Entwurf des UG 2002 wird eine eindeutige Degradierung der habilitierten DozentInnen in Forschung, Lehre und Mitbestimmung festgestellt. Der Entwurf wird als unsachlich und diskriminierend abgelehnt und er widerspreche dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Vertrauensschutz.

Die Autoren der Stellungsnahme halten die Schlechterstellung der außerordentlichen ProfessorInnen für kontraproduktiv. Sie stehe auch klar im Widerspruch zum erklärten Ziel des Entwurfs, der Effizienzsteigerung. Der degradierte Status enthalte eine grobe Diskriminierung dieser Personengruppe, was eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstelle und auch den vom Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Vertrauensgrundsatz breche. Außerdem sei der Fehleinsatz von höchstqualifiziertem Personal und die damit verbundene Verschwendung von Ressourcen geradezu vorprogrammiert.
Das Rechtsgutachten beweist eindeutig, dass der Status der außerordentlichen ProfessorInnen verschlechtert wird. Die Analyse der Experten widerlegt damit auch den Brief von Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer an die Dozentinnen und Dozenten, in dem sie fälschlicherweise behauptet, es gäbe keine Änderungen der Bestimmungen für diesen Personenkreis. Der Vorsitzende des Dienststellenausschusses des wissenschaftlichen Personals, Prof. Ludwig Call, bezeichnete deshalb auch in einer Aussendung das Schreiben der Wissenschaftsministerin in seinen zentralen Aussagen als unrichtig und grob irreführend.