Zur Degradierung der außerordentlichen Professoren
In einem Gutachten von ao.Professoren der juridischen Fakultät zum Entwurf des UG 2002 wird eine eindeutige Degradierung der habilitierten DozentInnen in Forschung, Lehre und Mitbestimmung festgestellt. Der Entwurf wird als unsachlich und diskriminierend abgelehnt und er widerspreche dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Vertrauensschutz.
Das sachliche Gutachten spricht es klar und deutlich aus: Die außerordentlichen UniversitätsprofessorInnen verlieren ihre bislang professorale Stellung und werden zu untergeordneten wissenschaftlichen Mitarbeitern zurückgestuft. Sie verlieren auch jede Beteiligung an der Wissenschafts- und Lehrverwaltung. So gilt die Lehrbefugnis, die bis jetzt österreichweit Wirkung hatte, nur mehr für jene Universität, an der sie verliehen wurde. Weiters dürfen DozentInnen nach den Vorschlägen des Ministeriums nicht mehr wie bisher das Amt des Institutsvorstands oder Abteilungsleiters bekleiden und ihre kollegiale Mitbestimmung wurde zur Bedeutungslosigkeit zurückgestuft oder ist überhaupt nicht mehr vorhanden. Denn im Senat wird ihnen nur mehr ein (sicherer) Sitz zugestanden und sie werden bei Berufungs- und Habilitationsverfahren gänzlich ausgeschlossen.
Die Autoren der Stellungsnahme halten die Schlechterstellung der außerordentlichen ProfessorInnen für kontraproduktiv. Sie stehe auch klar im Widerspruch zum erklärten Ziel des Entwurfs, der Effizienzsteigerung. Der degradierte Status enthalte eine grobe Diskriminierung dieser Personengruppe, was eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstelle und auch den vom Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Vertrauensgrundsatz breche. Außerdem sei der Fehleinsatz von höchstqualifiziertem Personal und die damit verbundene Verschwendung von Ressourcen geradezu vorprogrammiert.
Das Rechtsgutachten beweist eindeutig, dass der Status der außerordentlichen ProfessorInnen verschlechtert wird. Die Analyse der Experten widerlegt damit auch den Brief von Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer an die Dozentinnen und Dozenten, in dem sie fälschlicherweise behauptet, es gäbe keine Änderungen der Bestimmungen für diesen Personenkreis. Der Vorsitzende des Dienststellenausschusses des wissenschaftlichen Personals, Prof. Ludwig Call, bezeichnete deshalb auch in einer Aussendung das Schreiben der Wissenschaftsministerin in seinen zentralen Aussagen als unrichtig und grob irreführend.
Die Autoren der Stellungsnahme halten die Schlechterstellung der außerordentlichen ProfessorInnen für kontraproduktiv. Sie stehe auch klar im Widerspruch zum erklärten Ziel des Entwurfs, der Effizienzsteigerung. Der degradierte Status enthalte eine grobe Diskriminierung dieser Personengruppe, was eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstelle und auch den vom Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Vertrauensgrundsatz breche. Außerdem sei der Fehleinsatz von höchstqualifiziertem Personal und die damit verbundene Verschwendung von Ressourcen geradezu vorprogrammiert.
Das Rechtsgutachten beweist eindeutig, dass der Status der außerordentlichen ProfessorInnen verschlechtert wird. Die Analyse der Experten widerlegt damit auch den Brief von Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer an die Dozentinnen und Dozenten, in dem sie fälschlicherweise behauptet, es gäbe keine Änderungen der Bestimmungen für diesen Personenkreis. Der Vorsitzende des Dienststellenausschusses des wissenschaftlichen Personals, Prof. Ludwig Call, bezeichnete deshalb auch in einer Aussendung das Schreiben der Wissenschaftsministerin in seinen zentralen Aussagen als unrichtig und grob irreführend.