Kein Sonderweg für Innsbruck
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer hat heute im Ministerrat den Entwurf für das neue Universitätsgesetz präsentiert. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurden einige Punkte abgeändert, die besonderen Widerstand von Seiten der Universitäten hervorgerufen haben. Keinen Sonderweg für Innsbruck wird es allerdings in Sachen Medizinuniversität geben.
"Man kann nicht ständig neue Modelle erfinden, das funktioniert einfach nicht!" Mit diesen Worte erläuterte Ministerin Gehrer in einem ORF-Interview die Ablehnung eines Sonderweges bei der Ausgliederung der Medizinischen Fakultäten. Im neuen Universitätsgesetz ist daher die Schaffung eigenständiger Medizinuniversitäten an allen drei Standorten festgeschrieben. In anderen Punkten kommt der neue Entwurf den zahlreichen Kritikern ein Stück weit entgegen. So wird der Universitätsrat in Zukunft fünf, sieben oder neun Mitglieder zählen, wovon das letzte Mitglied vom Rat selbst gewählt wird. Kommt es dabei zu keiner Entscheidung, hat der Senat der Universität die Wahl aus einem Dreiervorschlag der Akademie der Wissenschaften. Ebenso Zugeständnisse enthält der Entwurf in Hinblick auf den Mittelbau. Die Außerordentlichen Professoren werden in Zukunft als "andere Universitätslehrer mit Lehrbefugnis" behandelt und können auch als Institutsvorstand bestellt werden. Im Rahmen von Übergangsbestimmungen sollen alle bisherigen Rechte und Kompetenzen erhalten bleiben. Befristete und unbefristete Professoren sollen innerhalb des Senates gleichgestellt sein.
Der weitere Fahrplan für das Universitätsgesetz sieht nun die Behandlung im Parlament vor, wo es in einem Unterausschuss zwei Sitzungen geben soll. Am 11. Juli wird das Gesetz dann im Plenum des Nationalrats beschlossen werden.
Der weitere Fahrplan für das Universitätsgesetz sieht nun die Behandlung im Parlament vor, wo es in einem Unterausschuss zwei Sitzungen geben soll. Am 11. Juli wird das Gesetz dann im Plenum des Nationalrats beschlossen werden.