Fit für die Zukunft?
Die Regierungsvorlage zum Unigesetz enthält Änderungen in Detailfragen, entspricht in den Grundzügen aber dem Entwurf des Bildungsministeriums von Anfang März. Die Frage bleibt, ob dieses Gesetz die Universitäten für den internationalen Wettbewerb tauglich macht, oder ob Medizinausgliederung, neues Dienstrecht und Mehrkosten der Umstrukturierung dem im Wege stehen.
Der neue Entwurf möchte den Universitätsrat nun klarer als Aufsichtsorgan definieren und schränkt seine Kompetenzen im Vergleich zum Erstentwurf etwas ein. Seine Mitglieder werden je zur Hälfte vom Ministerium und vom Senat bestellt. Ein weiteres Mitglied wählt der Unirat selbst. Im Streitfall bestellt der Senat dieses Mitglied aus einem Dreiervorschlag der Akademie der Wissenschaften. Die Universitäten haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich für einen fünf-, sieben- oder neunköpfigen Unirat zu entscheiden. Mitglieder der Universität dürfen weiterhin nicht im Unirat sitzen. Und auch der Betriebsrat ist nur als passiver Teilnehmer im Unirat anwesend.
Entgegen dem ersten Vorschlag wird es auch in Zukunft Kollegialorgane unterhalb des Senats geben. Habilitations-, Berufungs- und Studienkommissionen sind im Gesetz verpflichtend vorgeschrieben, wobei die ersten beiden vom Senat unabhängig agieren, während dieser in Studienangelegenheiten über einen Genehmigungsvorbehalt verfügt. Für die Zusammensetzung aller Kollegialorgane schreibt das Gesetz eine absolute Mehrheit von Mitgliedern aus dem Kreis der Professoren vor. Studierendenvertreter erhalten in allen studienrelevanten Kollegien (Senat, Studienkommissionen) ein Viertel der Sitze. Zeitlich befristete Professoren sind im Senat den unbefristeten Professoren nun gleichgestellt.
Die Regierung beharrt auch darauf, dass es in der Frage der Medizinischen Fakultät keinen Sonderweg für Innsbruck geben wird. Diese soll in eine eigene Medizinuniversität ausgegliedert werden und nur mehr über einen Koordinationsrat, der mindestens fünf Jahre bestehen bleibt, mit der Restuniversität verbunden sein.
Der Widerstand der Studierenden wurde insofern berücksichtigt, dass nunmehr nichtbestandene Prüfungen dreimal statt nur zweimal wiederholt werden dürfen. Die Lehrveranstaltungsevaluation durch die Studierenden soll in Hinkunft Konsequenzen haben. Durch eine Zweckwidmung können die Studierenden außerdem über die Verwendung der Studienbeiträge mitentscheiden.
Die außerordentlichen Professoren werden in der Regierungsvorlage nicht mehr als wissenschaftliche Mitarbeiter sondern als "andere Universitätslehrer mit Lehrbefugnis" bezeichnet und erhalten das Recht ihr Fach selbständig zu vertreten, Diplomarbeiten und Dissertationen zu betreuen und Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu halten im Rahmen von Übergangsbestimmungen zugesichert. Sie können auch für die Funktion des Institutsvorstand bestellt werden.
Die Globalbudgets für die Jahre 2004, 2005 und 2006 sind im Gesetz festgelegt. In den folgenden Jahren werden dreijährige Budgets mit Leistungsvereinbarungen gekoppelt vergeben. Bei Nichterfüllung dieser Vereinbarungen kommt es zu Kürzungen der Budgets. Mehrkosten für Gehaltssteigerungen und Mieterhöhungen werden vom Bund zusätzlich getragen.
Die Gewerkschaft hat weitere Protestmaßnahmen angekündigt. Die Hochschülerschaft demonstrierte bereits gestern vor dem Bildungsministerium. Auch die Rektorenkonferenz zeigt sich noch nicht zufrieden. Und an der Uni Innsbruck will man "alle demokratischen Mittel ausschöpfen", um die Medizinausgliederung zu verhindern. Es bleibt abzuwarten, in welcher endgültigen Form das Gesetz am 11. Juli im Nationalrat beschlossen wird.
Entgegen dem ersten Vorschlag wird es auch in Zukunft Kollegialorgane unterhalb des Senats geben. Habilitations-, Berufungs- und Studienkommissionen sind im Gesetz verpflichtend vorgeschrieben, wobei die ersten beiden vom Senat unabhängig agieren, während dieser in Studienangelegenheiten über einen Genehmigungsvorbehalt verfügt. Für die Zusammensetzung aller Kollegialorgane schreibt das Gesetz eine absolute Mehrheit von Mitgliedern aus dem Kreis der Professoren vor. Studierendenvertreter erhalten in allen studienrelevanten Kollegien (Senat, Studienkommissionen) ein Viertel der Sitze. Zeitlich befristete Professoren sind im Senat den unbefristeten Professoren nun gleichgestellt.
Die Regierung beharrt auch darauf, dass es in der Frage der Medizinischen Fakultät keinen Sonderweg für Innsbruck geben wird. Diese soll in eine eigene Medizinuniversität ausgegliedert werden und nur mehr über einen Koordinationsrat, der mindestens fünf Jahre bestehen bleibt, mit der Restuniversität verbunden sein.
Der Widerstand der Studierenden wurde insofern berücksichtigt, dass nunmehr nichtbestandene Prüfungen dreimal statt nur zweimal wiederholt werden dürfen. Die Lehrveranstaltungsevaluation durch die Studierenden soll in Hinkunft Konsequenzen haben. Durch eine Zweckwidmung können die Studierenden außerdem über die Verwendung der Studienbeiträge mitentscheiden.
Die außerordentlichen Professoren werden in der Regierungsvorlage nicht mehr als wissenschaftliche Mitarbeiter sondern als "andere Universitätslehrer mit Lehrbefugnis" bezeichnet und erhalten das Recht ihr Fach selbständig zu vertreten, Diplomarbeiten und Dissertationen zu betreuen und Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu halten im Rahmen von Übergangsbestimmungen zugesichert. Sie können auch für die Funktion des Institutsvorstand bestellt werden.
Die Globalbudgets für die Jahre 2004, 2005 und 2006 sind im Gesetz festgelegt. In den folgenden Jahren werden dreijährige Budgets mit Leistungsvereinbarungen gekoppelt vergeben. Bei Nichterfüllung dieser Vereinbarungen kommt es zu Kürzungen der Budgets. Mehrkosten für Gehaltssteigerungen und Mieterhöhungen werden vom Bund zusätzlich getragen.
Die Gewerkschaft hat weitere Protestmaßnahmen angekündigt. Die Hochschülerschaft demonstrierte bereits gestern vor dem Bildungsministerium. Auch die Rektorenkonferenz zeigt sich noch nicht zufrieden. Und an der Uni Innsbruck will man "alle demokratischen Mittel ausschöpfen", um die Medizinausgliederung zu verhindern. Es bleibt abzuwarten, in welcher endgültigen Form das Gesetz am 11. Juli im Nationalrat beschlossen wird.