Unilehrer weiter gegen Gesetzesvorschlag
Gestern hat an der Universität Innsbruck im Rahmen des Protestes gegen die in parlamentarischer Behandlung befindliche Regierungsvorlage zum Universitätsgesetz 2002 erneut eine Dienststellenversammlung der Universitätslehrer stattgefunden, an der etwa 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilgenommen haben.
Nach einem kurzen Bericht des Vorsitzenden des Dienststellenausschusses für die Universitätslehrer, Dr. Ludwig Call, und einer eingehenden Darstellung der Regierungsvorlage durch Prof. Günther Lorenz, hat die Dienststellenversammlung einstimmig eine Resolution beschlossen. Darin wird die Regierungsvorlage mit aller Entschiedenheit und zur Gänze abgelehnt und deren Rücknahme aus der parlamentarischen Behandlung gefordert.
Die Dienststellenversammlung hat außerdem Empfehlungen für die weitere Vorgangsweise beschlossen. Darin wird an den Rektor appelliert zu einem Round-Table-Gespräch mit den Tiroler Abgeordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat einzuladen, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zur Planung und Vorbereitung weiterer Kampfmaßnahmen aufgefordert und den Universitätslehrerinnen und -lehrern geraten nach Beschlussfassung des Universitätsgesetz 2002 alle "freiwilligen" Tätigkeiten, insbesondere in der Verwaltung und auch im Klinischen Bereich, einzustellen und Mitgliedschaften in UOG-Kollegialorganen und Beiräten zurückzulegen oder ruhen zu lassen sowie aus Leitungsfunktionen zurückzutreten oder diese ebenfalls ruhen zu lassen.
Die Dienststellenversammlung hat außerdem Empfehlungen für die weitere Vorgangsweise beschlossen. Darin wird an den Rektor appelliert zu einem Round-Table-Gespräch mit den Tiroler Abgeordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat einzuladen, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zur Planung und Vorbereitung weiterer Kampfmaßnahmen aufgefordert und den Universitätslehrerinnen und -lehrern geraten nach Beschlussfassung des Universitätsgesetz 2002 alle "freiwilligen" Tätigkeiten, insbesondere in der Verwaltung und auch im Klinischen Bereich, einzustellen und Mitgliedschaften in UOG-Kollegialorganen und Beiräten zurückzulegen oder ruhen zu lassen sowie aus Leitungsfunktionen zurückzutreten oder diese ebenfalls ruhen zu lassen.