Universitätsgesetz im Parlament beschlossen
Gestern wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien das Universitätsgesetz 2002 beschlossen. Anfang 2004 werden alle österreichischen Universitäten aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Auch die vielkritisierte Ausgliederung der Medizinischen Fakultäten aus dem Verbund der Universitäten wird damit Realität.
Mit einer neuen Leitung, bestehend aus Universitätsrat, Rektorat und Senat, werden die Universitäten ihren Weg in die Selbstverwaltung antreten. Die Umsetzung des nun beschlossenen Gesetzes wird zunächst mit der Bestellung dieser neuen Gremien beginnen. Ein Gründungskonvent bestehend aus 12 Personen hat sich bis spätestens 30. November zu konstituieren und die entsprechenden Schritte vorzubereiten. In Innsbruck wird es aufgrund der Medizinausgliederung zwei Gründungskonvente geben. Die Zusammensetzung dieser Konvente zeigt bereits deutlich die Einschränkung der Mitbestimmung von Mittelbau und Studierenden. Sieben Mitgliedern der Professorenschaft sitzen je zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen des Mittelbaus und der Studierenden sowie ein Mitglied der allgemein Bediensteten gegenüber.
Die österreichischen Universitäten legen in Hinkunft die interne Organisation, etwa in Institute und Fakultäten, selbst fest und erhalten dreijährige, leistungsabhängige Globalbudgets auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen mit dem Bildungsministerium. Die Studiengebühren werden weiterhin vom Gesetzgeber festgelegt, sollen aber bei den Universitäten verbleiben. Das Studienrecht wurde weitgehend aus dem Universitätsstudiengesetz übernommen, sodass sich an der Zahl der möglichen Prüfungswiederholungen und den Prüfungsterminen nichts ändert. Für den stellvertretenden Innsbrucker ÖH-Vorsitzenden Axel Brandstetter können die Zugeständnisse im Prüfungsrecht das Gesetz allerdings nicht retten: "Die Studierenden dürfen zwar zahlen, Entscheidungen über ihre Zukunft und die Entwicklung der Wissenschaft werden aber von anderen getroffen."
Die österreichischen Universitäten legen in Hinkunft die interne Organisation, etwa in Institute und Fakultäten, selbst fest und erhalten dreijährige, leistungsabhängige Globalbudgets auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen mit dem Bildungsministerium. Die Studiengebühren werden weiterhin vom Gesetzgeber festgelegt, sollen aber bei den Universitäten verbleiben. Das Studienrecht wurde weitgehend aus dem Universitätsstudiengesetz übernommen, sodass sich an der Zahl der möglichen Prüfungswiederholungen und den Prüfungsterminen nichts ändert. Für den stellvertretenden Innsbrucker ÖH-Vorsitzenden Axel Brandstetter können die Zugeständnisse im Prüfungsrecht das Gesetz allerdings nicht retten: "Die Studierenden dürfen zwar zahlen, Entscheidungen über ihre Zukunft und die Entwicklung der Wissenschaft werden aber von anderen getroffen."