Universitätsgesetz im Parlament beschlossen
Gestern wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien das Universitätsgesetz 2002 beschlossen. Anfang 2004 werden alle österreichischen Universitäten aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Auch die vielkritisierte Ausgliederung der Medizinischen Fakultäten aus dem Verbund der Universitäten wird damit Realität.

Die österreichischen Universitäten legen in Hinkunft die interne Organisation, etwa in Institute und Fakultäten, selbst fest und erhalten dreijährige, leistungsabhängige Globalbudgets auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen mit dem Bildungsministerium. Die Studiengebühren werden weiterhin vom Gesetzgeber festgelegt, sollen aber bei den Universitäten verbleiben. Das Studienrecht wurde weitgehend aus dem Universitätsstudiengesetz übernommen, sodass sich an der Zahl der möglichen Prüfungswiederholungen und den Prüfungsterminen nichts ändert. Für den stellvertretenden Innsbrucker ÖH-Vorsitzenden Axel Brandstetter können die Zugeständnisse im Prüfungsrecht das Gesetz allerdings nicht retten: "Die Studierenden dürfen zwar zahlen, Entscheidungen über ihre Zukunft und die Entwicklung der Wissenschaft werden aber von anderen getroffen."