"Unigesetz vorerst nicht umsetzen!"
Das Protestkomitee gegen das Universitätsgesetz 2002 und das Präsidium der UniversitätslehrerInnen - Vereinigung an der Uni Innsbruck verlangen in einer gemeinsamen Resolution den sofortigen Stopp für die Umsetzung des Universitätsgesetzes. Die Unileitung wird aufgefordert, keine voreiligen Schritte zur Umsetzung des UG 2002 zu unternehmen.
Durch die Ausschreibung von Neuwahlen habe sich die politische Situation in Österreich geändert. Da beide Oppositionsparteien angekündigt haben, im Falle einer Regierungsbeteiligung das Universitätsgesetz in der vorliegenden Form nicht durchführen zu wollen, werden Rektor und Vizerektoren der Universität Innsbruck in der Resolution aufgefordert, für einen Implementierungsstopp einzutreten. Weiters wird an alle Universitätsangehörigen appelliert, sich bis zur Klärung der politischen Fragen nicht für die Umsetzung des Gesetzes zur Verfügung zu stellen.
Das Innsbrucker Protestkomitee und das ULV-Präsidium unterstützen damit eine gemeinsame Erklärung der Bundeskonferenz des Wissenschaftlichen Personals (BUKO), der Bundessektion Hochschullehrer in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sowie der Österreichischen Hochschülerschaft und des UniversitätslehrerInnenverbands auf gesamtösterreichischer Ebene. Fehlende Finanzmittel für die Implementierung, Verfassungsbedenken, die Abtrennung der Medizin gegen den erklärten Willen der Universität sowie undemokratische und diskriminierende Strukturen werden als gravierende sachliche Argumente für eine Aufschiebung angesehen.
In der Resolution wird weiters darauf verwiesen, dass "im Gegensatz zur Regierungspropaganda" öffentlich festgehalten sei, "dass sich auch in Innsbruck bereits negative Folgen des neuen Dienstrechts und des Universitätsgesetzes zeigen: Bei der Nachbesetzung ausgeschriebener Dienstposten treten Probleme auf, und die Frustration des entrechteten Mittelbaus äußert sich in serienweisen Rücktritten von Studienkommissions-Vorsitzenden." Mit weiteren Folgen und Reaktionen sei zu rechnen.
Das Innsbrucker Protestkomitee und das ULV-Präsidium unterstützen damit eine gemeinsame Erklärung der Bundeskonferenz des Wissenschaftlichen Personals (BUKO), der Bundessektion Hochschullehrer in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sowie der Österreichischen Hochschülerschaft und des UniversitätslehrerInnenverbands auf gesamtösterreichischer Ebene. Fehlende Finanzmittel für die Implementierung, Verfassungsbedenken, die Abtrennung der Medizin gegen den erklärten Willen der Universität sowie undemokratische und diskriminierende Strukturen werden als gravierende sachliche Argumente für eine Aufschiebung angesehen.
In der Resolution wird weiters darauf verwiesen, dass "im Gegensatz zur Regierungspropaganda" öffentlich festgehalten sei, "dass sich auch in Innsbruck bereits negative Folgen des neuen Dienstrechts und des Universitätsgesetzes zeigen: Bei der Nachbesetzung ausgeschriebener Dienstposten treten Probleme auf, und die Frustration des entrechteten Mittelbaus äußert sich in serienweisen Rücktritten von Studienkommissions-Vorsitzenden." Mit weiteren Folgen und Reaktionen sei zu rechnen.