Ein Blick ins Regierungsprogramm
Die neue österreichische Bundesregierung bezieht in ihrem Regierungsprogramm auch Stellung zur geplanten Wissenschaft- und Forschungspolitik. Das Universitätsgesetz 2002 soll die Grundlage für die Weiterentwicklung der Universitäten bilden, die Forschungsquote soll bis 2010 auf 3% des BIP angehoben werden.
"Die Universitäten sind bei der Implementierung tatkräftig zu unterstützen, damit sie im europäischen Wettbewerb bestehen können." So heißt es im neuen Regierungsprogramm zum Universitätsgesetz 2002. Die Profilentwicklung als Grundlage für die ersten Leistungsvereinbarungen sowie die Einrichtung einer Evaluierungsagentur sind weitere Schwerpunkte der zukünftigen Universitätspolitik. Die Studienbeiträge verbleiben den Universitäten für verbesserte Studienbedingungen und sollen in Zukunft für Berufstätige abschreibbar werden. Das Universitätsbauprogramm soll an die Schwerpunktbildung angepasst werden. Telemedizin auf europäischem Niveau und e-Learning-Modelle sollen entwickelt werden.
Im Bereich der Forschung gilt das Ziel der Europäischen Union, Europa bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaft- und Wissensraum der Welt zu machen. Die Regierung will bis zum Ende dieser Legislaturperiode die Investitionen für Forschung auf 2,5% des BIP anheben, bis 2010 sollen es dann 3% sein. Weiters ist im Regierungsprogramm die Bereitstellung der zweiten Tranche der Sondermittel für Forschung, Technologie und Innovation in der Höhe von 600 Millionen Euro im Laufe der Gesetzgebungsperiode festgeschrieben. Die Förderstrukturen sollen vereinfacht und die Förderquote im 6. Forschungsrahmenprogramm der EU erhöht werden.
Im Bereich der Forschung gilt das Ziel der Europäischen Union, Europa bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaft- und Wissensraum der Welt zu machen. Die Regierung will bis zum Ende dieser Legislaturperiode die Investitionen für Forschung auf 2,5% des BIP anheben, bis 2010 sollen es dann 3% sein. Weiters ist im Regierungsprogramm die Bereitstellung der zweiten Tranche der Sondermittel für Forschung, Technologie und Innovation in der Höhe von 600 Millionen Euro im Laufe der Gesetzgebungsperiode festgeschrieben. Die Förderstrukturen sollen vereinfacht und die Förderquote im 6. Forschungsrahmenprogramm der EU erhöht werden.