Ablehnung der Pensionsreform auch an der Uni

Der Dienststellenausschuss für die Universitätslehrer und die Landessektion Hochschullehrer der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst informierten heute aus Anlass des bundesweiten Aktionstages gegen die geplante Pensionsreform über die zu erwartenden pensionsrechtlichen Änderungen im universitären Bereich.
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Dr. Ludwig Call, Vorsitzender des DA I, und Mag. Dr. Wolfgang Meixner, Vorsitzender der Landessektion der Hochschullehrer, haben heute in einer gemeinsamen Aussendung klargemacht, dass sie im Interesse der Beschäftigen den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Pensionsreform ablehnen. Die Anhebung des Pensionsantrittsalter auf 65 wird als zu abrupt kritisiert, da sich die Betroffenen kaum auf die neue Rechtssituation einstellen können. Die Erhöhung der Durchrechnung auf 40 Jahre bringt im Vergleich zum Begutachtungsentwurf im Beamtenrecht eine deutliche Verschärfung. Insbesondere werden verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld geführt, da der Gleichheitsgrundsatz dem Gesetzgeber gebietet, bei beabsichtigten verschlechternden Regelungen den Vertrauensschutz zu beachten.

"Es wird festgehalten, dass nur der soziale Dialog vor Beschlussfassung eines Gesetzes zu Gerechtigkeit und damit Akzeptanz führen kann. Nur so kann eine gesetzliche Regelung, die einerseits den Generationenvertrag und andererseits die Kaufkraftsicherung im Alter berührt, auf eine breite Basis gestellt werden. Jede andere Vorgangsweise missachtet die berechtigten Anliegen der Betroffenen und wird von der GÖD entschieden abgelehnt," resümieren die Personalvertreter. (cf)