Theologie: Strukturreform belohnt
Vergangene Woche wurde die Theologische Fakultät vom Universitätenkuratorium für seine Strukturreform mit einem Anerkennungspreis ausgezeichnet. Die Fakultät hatte im Zuge der Umsetzung des UOG 93 ihre Organisationsstruktur gestrafft und die bisherigen Einheiten in fünf Instituten zusammengefasst.
Die Theologische Fakultät war die einzige Preisträgerin der Universität Innsbruck in dem vom Universitätenkuratorium ausgeschriebenen Wettbewerb "Aufbruch in die Autonomie". Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums, Prof. Gerhard Leibold, nahm den Preis vergangenen Mittwoch in Vertretung des Dekans, Prof. Raimund Schwager, entgegen. Die Preisverleihung erfolgte im Rahmen der Veranstaltung "Aufbruch in die Autonomie - Ausbruch aus tradierten Universitätsstrukturen" im Haus der Industrie in Wien. Der Anerkennungspreis ist mit 2.000 Euro dotiert. Insgesamt wurden 21 Projekte eingereicht, für die in den zwei Kategorien "Strukturreform" und "Managementinformationssysteme" zwei Hauptpreise sowie mehrere Anerkennungspreise vergeben wurden.
Universitätenkuratorium beendet seine Tätigkeit
Das Österreichische Universitätenkuratorium wollte mit den Preisen zum Abschluss seiner Tätigkeit besondere Anstrengungen der Universitäten im Sinne der zuerkannten Autonomie prämieren. Das achtköpfige Universitätenkuratorium wurde im Zuge der Schaffung des Universitätsorganisationsgesetzes (UOG) 1993 als Beratungsorgan eingerichtet und stellt seine Tätigkeit mit dem endgültigen In-Kraft-Treten des neuen Universitätsgesetzes (UG) Anfang 2004 ein. Als eine seiner wichtigsten Errungenschaften bezeichnete der Vorsitzende, Erwin Bundschuh, gegenüber der APA die Schaffung eines "Datawarehouse" für die Universitäten. Innerhalb der Universitäten habe es zwar viele Daten gegeben, diese seien aber nicht so aufbereitet gewesen, um daraus Entscheidungen ableiten zu können. (cf)
Universitätenkuratorium beendet seine Tätigkeit
Das Österreichische Universitätenkuratorium wollte mit den Preisen zum Abschluss seiner Tätigkeit besondere Anstrengungen der Universitäten im Sinne der zuerkannten Autonomie prämieren. Das achtköpfige Universitätenkuratorium wurde im Zuge der Schaffung des Universitätsorganisationsgesetzes (UOG) 1993 als Beratungsorgan eingerichtet und stellt seine Tätigkeit mit dem endgültigen In-Kraft-Treten des neuen Universitätsgesetzes (UG) Anfang 2004 ein. Als eine seiner wichtigsten Errungenschaften bezeichnete der Vorsitzende, Erwin Bundschuh, gegenüber der APA die Schaffung eines "Datawarehouse" für die Universitäten. Innerhalb der Universitäten habe es zwar viele Daten gegeben, diese seien aber nicht so aufbereitet gewesen, um daraus Entscheidungen ableiten zu können. (cf)