alpS-Forum widmet sich Lawinenkommissionen
Es brauche viele Voraussetzungen, dass Haftung schlagend werde, erläuterte der Zivilrechtler Dominik Kocholl von der Forschungsstelle für Bergsportrecht. Er plädiert für intensivste Erfüllung der Aufklärungspflichten und für den Zusammenhang von Schadensprävention und Haftungsvermeidung. Der Jurist zeigte auch Aspekte auf, wie z.B. in der Führungstätigkeit bei der gleichzeitigen Befahrung/Begehung mit unterschiedlichen Verhaltensmustern, die zukünftig zu weiteren Diskussionen führen könnten.
Die Dimension der Arbeit der 1345 Mitglieder der Lawinenkommissionen wurde vom Leiter der Ausbildung, Harald Riedl deutlich gemacht: er rechnet pro Winter mit etwa 750 000 Einzelentscheidungen für die Strassen und Pisten des Landes. Was weithin unbekannt ist: Die Kommissionen sperren nicht selber, sondern geben Empfehlungen an die zuständigen Stellen, wie etwa Bürgermeister oder Bezirkshauptmannschaft ab. Der Präsident des Kuratoriums für Alpine Sicherheit, Karl Gabl, wies auf das Lawinenkommissionsgesetz des Landes Tirol hin, welches beispielgebend als Basis für die organisatorische und rechtliche Basis für die Arbeit der Lawinenkommissionen angesehen werden muss. Darüber hinaus würde durch das Land Tirol ein vorbildlich breites Spektrum an Kursen für die Aus- und Weiterbildung der Kommissionsmitglieder angeboten.