Umweltschutz und Alpenkonvention: Dott. Marco Onida an der Uni Innsbruck
Der Vortrag von Dott. Onida bildete den Höhepunkt einer Lehrveranstaltung des Instituts für Europarecht und Völkerrecht, in der schwerpunktmäßig das europäische Umwelt- und Verkehrsrecht behandelt wird. Prof. Werner Schroeder betonte in seinen Begrüßungsworten die Bedeutung des engen Kontaktes zwischen dem Generalsekretariat der Alpenkonvention und der Universität Innsbruck. So bestehe am Institut für Europarecht und Völkerrecht schon seit einigen Jahren ein Forschungsschwerpunkt zur Alpenkonvention. Dott. Marco Onida war zum ersten Mal Gast an der Universität Innsbruck. Er zeigte sich sehr erfreut über das rege Interesse des Publikums und über die Zusammenarbeit mit der Universität.
Die auch von Österreich ratifizierte Alpenkonvention und ihre Protokolle bieten eine Chance, die Erhaltung und den Schutz der Vielfalt der Alpen zu gewährleisten. Daneben regeln mehr als 200 europäische Verordnungen und Richtlinien die verschiedenen Bereiche des Umweltrechts, beginnend bei den Umweltmedien Wasser, Boden und Luft, über das Chemikalienrecht, das Abfallrecht bis hin zu spezifischen Regelungen zum Schutz erhaltenswerter Naturräume oder Tierarten. Wie Dott. Onida anhand vieler Beispiele erläuterte, setzen manche Mitgliedstaaten der EU diese Vorgaben aber nicht ordnungsgemäß um und wurden wegen Umweltvergehen bereits vom EuGH zur Zahlung hoher Geldbeträge verurteilt.
Zur Person:
Marco Onida ist seit Jänner 2007 der Generalsekretär der Alpenkonvention, die in Innsbruck ihr Ständiges Sekretariat hat, und er ist zugleich Beamter der Europäischen Kommission. Dott. Onida ist außerdem wissenschaftlich tätig und Verfasser mehrerer hochkarätiger umweltrechtlicher Publikationen. Er studierte an der Università „L. Bocconi“ in Mailand (Italien), an der New York University (USA) und an der Vrije Universiteit Brussel (Belgien).