Das „Geschäft“ mit dem „Wunder“ neuen Lebens

Im Rahmen des Semesterschwerpunkts „Bioethik“ lud der Arbeitskreis „Wissenschaft und Verantwortlichkeit“ Anfang Mai zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Egg Donation: A Case of Body-Shopping“. Prominenter Gast war Itziar Alkorta-Idiakez von der Universität des Baskenlandes. Das Thema ist zudem Gegenstand eines im Aufbau befindlichen inter-universitären Forschungsprojekts in Innsbruck.
Itziar Alkorta-Idiakez
Itziar Alkorta-Idiakez

Um das „Wunder“ neuen Lebens, das mit einer Geburt verbunden ist, ist längst ein lukratives Geschäftsfeld entstanden. Das liegt einerseits an den medizinischen Möglichkeiten, die sich seit der Geburt des ersten sogenannten „Retortenbabys“ im Jahr 1978 erheblich verbessert haben, andererseits aber auch daran, dass infolge gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen der Zeitpunkt von Geburten in der Lebensplanung von Frauen (und Männern) immer weiter nach hinten rückt. Neben medizinischen und ökonomischen wirft dieser Umstand freilich längst auch ethische und juristische Fragen auf. Einigen dieser Fragen gingen Expertinnen und Experten im Zuge einer Podiumsdiskussion Anfang Mai nach.

Das Geschäft mit Geburten und seine Regulierung

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand ein Gastvortrag von Prof. Itziar Alkorta Idiakez (Universität des Baskenlandes), die als Juristin und Expertin für Bioethik und Gender-Fragen in der Medizin vor allem auf die Unterschiede in den Regulierungen dieses „Marktes“ in Europa und die damit verbundenen Probleme einging. Während in einigen Ländern (wie Österreich) beispielsweise selbst die Eizellspende verboten ist, ist diese in anderen Ländern (wie Spanien) geregelt und mit Kompensationszahlungen verbunden, und in wieder anderen Ländern (wie Großbritannien) ist auch Leihmutterschaft möglich. Dabei stellt sich immer wieder die keinesfalls triviale und auch nicht nur ethisch oder juristisch relevante Frage nach der Elternschaft von auf diesem Wege geborenen Kindern. Zudem kommt es zu einem regelrechten „Handel“ mit Eizellen, deren „Preise“ international erheblich variieren, und gerade in Europa ist das Phänomen des Reproduktions-„Tourismus“ beobachtbar. Die oft abwartende gesetzgeberische Haltung gegenüber diesen Effekten ist aber – gerade im Sinne der Betroffenen – mehr und mehr problematisch. „Wir brauchen europaweite supranationale Lösungen oder wenigstens Mindeststandards für den Umgang mit solchen Praktiken, die gendersensitiv sein müssen“, so Prof. Alkorta.

Medizinische, ökonomische und ethische Aspekte

Dieser Befund wurde im Wesentlichen auch von der Rechtsökonomin Dr. Magdalena Thöni (UMIT) und dem Reproduktionsmediziner Prof. Ludwig Wildt (Med-Uni Innsbruck) geteilt, die mit am Podium saßen. Dabei wurde speziell die Sinnhaftigkeit, wenn nicht sogar Notwendigkeit von Kompensationszahlungen betont. Schließlich handelt es sich bei der Eizellspende um eine medizinisch nicht unproblematische und relativ aufwändige Prozedur und Ärztinnen und Ärzte sind andererseits in vielen Fällen auf Spenden von gesunden Einzellen angewiesen, um Patientinnen überhaupt helfen zu können. Auf der anderen Seite haben allerdings auch die Eigenschaften von Spenderinnen oft einen Einfluss auf die Höhe der „Kompensation“. Wie Studien aus den USA zeigen, werden abhängig von bestimmten physischen Eigenschaften und vom Ausbildungsniveau der Spenderin sehr unterschiedliche Zahlungen geleistet. Solche Unterschiede potenzieren sich global betrachtet und so kann es im Extremfall dazu kommen, dass potentielle Spenderinnen aus Osteuropa, wo die physischen Eigenschaften passend, die Entschädigungserwartungen aber niedrig sind, in Urlaubsgebiete am Mittelmeer gebracht werden, wo zahlungskräftige Kundinnen und Kunden aus Nordeuropa zu ihrem Strandurlaub mehr oder weniger legal auch eine Befruchtung „buchen“ können.

Freilich darf bei alldem nie vergessen werden, mit welchen psychischen und physischen Belastungen Frauen und Paare konfrontiert sind, die unerwünscht kinderlos bleiben, egal ob es sich dabei um eine „Erkrankung“ im medizinischen Sinn handelt oder um eine Folge der aus sozio-ökonomischen Gründen hinausgeschobenen Geburtstermine. Allerdings geht es längst auch um das Problem der Ausbeutung von besonders exponierten Menschen, speziell von armutsgefährdeten jungen Frauen, so Prof. Alkorta abschließend.

Der Prozess hat erst begonnen

Um solchen Streitpunkten und Ambivalenzen auf den Grund zu gehen, befindet sich derzeit gerade ein inter-universitäres Forschungsprojekt unter der Leitung von Dr. Andreas Exenberger (Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik) im Aufbau. Dabei soll das Thema in seiner historischen, ökonomischen, medizinischen und bioethischen Breite mit Fokus auf den „Ökonomisierungsgrad“ der Reproduktionsmedizin und die Auswirkungen institutioneller Rahmenbedingungen beleuchtet werden, um in weiterer Folge einen analytischen Überblick über diesen längst existierenden „Weltmarkt“ für Geburten zu bekommen.

Neben diesen längerfristigen Aussichten wird allerdings auch die Vortragsreihe von „Wissenschaft und Verantwortlichkeit“ noch in diesem Semester fortgesetzt. Bereits am 19. Mai ist Elisabeth Hildt (Tübingen) zum Thema „Identität und Selbstgestaltung im Kontext der Biomedizin“ im Haus der Begegnung zu Gast, und am 9. Juni findet die Serie mit dem Vortrag „Grenzen der Zumutbarkeit medizinischer Maßnahmen bei Frühgeborenen“ von Ruth Baumann-Hölzle (Zürich) ihren Abschluss.

 

(ip)