Studiengebühren bringen große Veränderungen
Das an der Universität Innsbruck bisher gut funktionierende Inskriptionswesen muss aufgrund der Einführung von Studiengebühren neu organisiert werden. Die von vielen geschätzte Postinskription gehört vorläufig der Vergangenheit an. Ab nun heißt es wieder "Schlangestehen" vor den Schaltern der Studienabteilung. Die Uni rät deshalb den Studierenden, sich möglichst früh für das nächste Semester einzuschreiben.

Studierenden, die im Rahmen von Mobilitätsprogrammen einen Auslandsaufenthalt absolvieren, ist für die Dauer dieses Aufenthaltes der Studienbeitrag zu erlassen. Da eine Rückerstattung des Studienbeitrages im Gesetz nur in besonderen Fällen vorgesehen ist, sollten Studierende, die bereits für ein Mobilitätsprogramm im kommenden Studienjahr nominiert sind oder eine Teilnahme ins Auge fassen, mit der Einzahlung des Studienbeitrages bis zur endgültigen Entscheidung noch zuwarten.
Zur Information der Studierenden über die neuen Studiengebühren wird es in Kürze eine Sondernummer der Unipress geben. Darüber hinaus richtet die Studienabteilung eine eigene Webseite und eine Telefon-Hotline ein. Für Probleme bei der Überweisung wird es eine eigene Clearing-Stelle geben. Die Zulassungsfrist dauert bis 25. Oktober 2001. Innerhalb einer Nachfrist bis 30. November muss ein um 10% erhöhter Studienbeitrag einbezahlt werden. Bis zum Ende der Nachfrist können Prüfungen des vorigen Semesters abgelegt werden, ohne dass eine Neuinskription notwendig ist.