Studiengebühren bringen große Veränderungen
Das an der Universität Innsbruck bisher gut funktionierende Inskriptionswesen muss aufgrund der Einführung von Studiengebühren neu organisiert werden. Die von vielen geschätzte Postinskription gehört vorläufig der Vergangenheit an. Ab nun heißt es wieder "Schlangestehen" vor den Schaltern der Studienabteilung. Die Uni rät deshalb den Studierenden, sich möglichst früh für das nächste Semester einzuschreiben.
Am 25. Juni beginnt die allgemeine Zulassungsfrist, innerhalb derer sich die Studierende für eine Fortsetzung ihres Studiums melden können. Die Studierenden erhalten dazu in den nächsten Tagen Zahlscheine vom Bundesrechnungsamt, mit denen sie die Studiengebühr und den Studierendenbeitrag (ehemals ÖH-Beitrag) bezahlen können. Aus technischen Gründen darf nur dieser eine Zahlschein verwendet werden. Frühestens nach einer Woche kann der oder die Studierende dann am Schalter der Studienabteilung eine Fortsetzungsbestätigung abholen. Änderungen der Personendaten müssen hinkünftig ebenfalls persönlich erledigt werden. Die Studienabteilung hat sich für den Ansturm bereits gerüstet und sechs zusätzliche Schalter eingerichtet. Drei zusätzliche Aushilfskräfte und Investitionen von insgesamt 4 Millionen Schilling sollen einen reibungslosen Ablauf der Zulassung für alle Studierenden gewährleisten.
Studierenden, die im Rahmen von Mobilitätsprogrammen einen Auslandsaufenthalt absolvieren, ist für die Dauer dieses Aufenthaltes der Studienbeitrag zu erlassen. Da eine Rückerstattung des Studienbeitrages im Gesetz nur in besonderen Fällen vorgesehen ist, sollten Studierende, die bereits für ein Mobilitätsprogramm im kommenden Studienjahr nominiert sind oder eine Teilnahme ins Auge fassen, mit der Einzahlung des Studienbeitrages bis zur endgültigen Entscheidung noch zuwarten.
Zur Information der Studierenden über die neuen Studiengebühren wird es in Kürze eine Sondernummer der Unipress geben. Darüber hinaus richtet die Studienabteilung eine eigene Webseite und eine Telefon-Hotline ein. Für Probleme bei der Überweisung wird es eine eigene Clearing-Stelle geben. Die Zulassungsfrist dauert bis 25. Oktober 2001. Innerhalb einer Nachfrist bis 30. November muss ein um 10% erhöhter Studienbeitrag einbezahlt werden. Bis zum Ende der Nachfrist können Prüfungen des vorigen Semesters abgelegt werden, ohne dass eine Neuinskription notwendig ist.
Studierenden, die im Rahmen von Mobilitätsprogrammen einen Auslandsaufenthalt absolvieren, ist für die Dauer dieses Aufenthaltes der Studienbeitrag zu erlassen. Da eine Rückerstattung des Studienbeitrages im Gesetz nur in besonderen Fällen vorgesehen ist, sollten Studierende, die bereits für ein Mobilitätsprogramm im kommenden Studienjahr nominiert sind oder eine Teilnahme ins Auge fassen, mit der Einzahlung des Studienbeitrages bis zur endgültigen Entscheidung noch zuwarten.
Zur Information der Studierenden über die neuen Studiengebühren wird es in Kürze eine Sondernummer der Unipress geben. Darüber hinaus richtet die Studienabteilung eine eigene Webseite und eine Telefon-Hotline ein. Für Probleme bei der Überweisung wird es eine eigene Clearing-Stelle geben. Die Zulassungsfrist dauert bis 25. Oktober 2001. Innerhalb einer Nachfrist bis 30. November muss ein um 10% erhöhter Studienbeitrag einbezahlt werden. Bis zum Ende der Nachfrist können Prüfungen des vorigen Semesters abgelegt werden, ohne dass eine Neuinskription notwendig ist.