Mobilität auch mit Behinderung
Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen besonderen Bedürfnissen, die im Rahmen des Erasmus-Programms einen Studenten- oder Dozentenaustausch absolvieren. Entsprechende Anträge auf Zusatzförderung können jetzt für das Studienjahr 2001/02 eingebracht werden.

Die Bewerbung sollte eine kurze, individuelle Beschreibung des Falls, eine genaue Kostenschätzung der speziellen Erfordernisse, Befunde und andere Dokumentationen sowie eine Kostenschätzung der insgesamt benötigten Zusatzunterstützung enthalten. Außerdem wird ein Nachweis darüber verlangt, dass an der Gastinstitution die notwendige Infrastruktur vorhanden ist. Bei Studierenden wird darüber hinaus eine Aufstellung über eventuelle andere finanzielle Unterstützungen gefordert.
Die Frist für die Antragstellung für das gesamte Studienjahr 2001/02 ist der 15. Oktober 2001. Nähere Auskünfte erteilt: Susanne Lichtmannegger.