Mobilität auch mit Behinderung
Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen besonderen Bedürfnissen, die im Rahmen des Erasmus-Programms einen Studenten- oder Dozentenaustausch absolvieren. Entsprechende Anträge auf Zusatzförderung können jetzt für das Studienjahr 2001/02 eingebracht werden.
Die Sonderzuschüsse aus den Mitteln der Europäischen Kommission können nur Studierende und Lehrende mit stark eingeschränkter physischer Mobilität, wie zum Beispiel Rollstuhlfahrer, Blinde und Taube in Anspruch nehmen. Diabetes wird von der Kommission ausdrücklich nicht als schwere Behinderung angesehen. Um eine Zusatzförderung zu erhalten, müssen folgende Kriterien eingehalten werden: Der oder die Studierende/Lehrende muss eine offiziell anerkannte schwere Behinderung und/oder außergewöhnliche besondere Bedürfnisse haben. Der Bewerbung müssen ein ärztliches Attest sowie Befunde beigefügt werden, um das Ausmaß der Behinderung und deren Auswirkungen auf die akademische Mobilität abzuschätzen.
Die Bewerbung sollte eine kurze, individuelle Beschreibung des Falls, eine genaue Kostenschätzung der speziellen Erfordernisse, Befunde und andere Dokumentationen sowie eine Kostenschätzung der insgesamt benötigten Zusatzunterstützung enthalten. Außerdem wird ein Nachweis darüber verlangt, dass an der Gastinstitution die notwendige Infrastruktur vorhanden ist. Bei Studierenden wird darüber hinaus eine Aufstellung über eventuelle andere finanzielle Unterstützungen gefordert.
Die Frist für die Antragstellung für das gesamte Studienjahr 2001/02 ist der 15. Oktober 2001. Nähere Auskünfte erteilt: Susanne Lichtmannegger.
Die Bewerbung sollte eine kurze, individuelle Beschreibung des Falls, eine genaue Kostenschätzung der speziellen Erfordernisse, Befunde und andere Dokumentationen sowie eine Kostenschätzung der insgesamt benötigten Zusatzunterstützung enthalten. Außerdem wird ein Nachweis darüber verlangt, dass an der Gastinstitution die notwendige Infrastruktur vorhanden ist. Bei Studierenden wird darüber hinaus eine Aufstellung über eventuelle andere finanzielle Unterstützungen gefordert.
Die Frist für die Antragstellung für das gesamte Studienjahr 2001/02 ist der 15. Oktober 2001. Nähere Auskünfte erteilt: Susanne Lichtmannegger.