ÖH warnt vor Verschlechterungen im Studienrecht
Das Sozialreferat der Innsbrucker Hochschülerschaft berät heute die Studierenden in Sozialfragen und informiert über Konsequenzen des geplanten Universitätsgesetzes. Auf dem Vorplatz der Geiwi wollen die Studentenvertreter im Rahmen der bundesweiten Sozialtage besonders vor Verschlechterungen im Studienrecht warnen.
Mit Sozialberatungen in den Bereichen Mietrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und Beratungen für ausländische Studierende, behinderte Studierende und Studierende mit Kind weist die ÖH heute auf ihr umfangreiches Serviceangebot hin, das den Studierenden das ganze Jahr über zur Verfügung steht. "Gerade durch die unsoziale Politik der Bundesregierung ist es doppelt notwendig, dass die Studierenden eine aktuelle Beratung von kompetenter Stelle bekommen", so die Vorsitzende der ÖH Innsbruck, Eva Konrad.
Die Innsbrucker Interessensvertretung der Studierenden nutzt diese Gelegenheit auch dazu, die Studierenden über die Auswirkungen des neuen Universitätsgesetzes aufzuklären. "Mit dem Universitätsgesetz 2002 wird es gerade auch im Studienrecht zahlreiche Verschlechterungen geben, wie etwa weniger Antritts- und Wiederholungsmöglichkeiten für Prüfungen. Gerade für Bezieher von Familien- oder Studienbeihilfe kann dies mit unter dramatische Auswirkungen haben. Diese Mittel sind nämlich an einen Leistungsnachweis gekoppelt. Wenn es weniger Prüfungstermine gibt, steigt daher die Gefahr, dass dieser Leistungsnachweis nicht mehr erbracht werden kann", warnt Konrad.
Die Innsbrucker Interessensvertretung der Studierenden nutzt diese Gelegenheit auch dazu, die Studierenden über die Auswirkungen des neuen Universitätsgesetzes aufzuklären. "Mit dem Universitätsgesetz 2002 wird es gerade auch im Studienrecht zahlreiche Verschlechterungen geben, wie etwa weniger Antritts- und Wiederholungsmöglichkeiten für Prüfungen. Gerade für Bezieher von Familien- oder Studienbeihilfe kann dies mit unter dramatische Auswirkungen haben. Diese Mittel sind nämlich an einen Leistungsnachweis gekoppelt. Wenn es weniger Prüfungstermine gibt, steigt daher die Gefahr, dass dieser Leistungsnachweis nicht mehr erbracht werden kann", warnt Konrad.