Hilfe für besonders Benachteiligte
Materiell benachteiligte Studierende, die von keiner anderen Stelle finanziellen Beistand erhalten haben, können beim Rektor der Universität Innsbruck um Unterstützung ansuchen. Der im letzten Jahr eingerichtete Sozialfonds wird aus Mittel der Stadt, des Landes sowie durch Beiträge der Mitarbeiter der Universität gespeist.

Anträge auf Unterstützung können jederzeit - vorzugsweise aber am Semesterbeginn - gestellt werden. Vorher muss auf jeden Fall ein klärendes Vorgespräch über die individuelle Notlage mit dem Referat für Sozialpolitik bzw. mit dem Referat für Ausländische Studierende der Innsbrucker ÖH geführt werden. Ein eigens eingerichtetes Kuratorium mit Vertretern der Universität und der ÖH entscheidet dann über die eingelangten Anträge. Es werden nur Studierende unterstützt, die weder Stipendien noch Studienbeihilfe oder Familienbeihilfe erhalten haben. Der Sozialtopf ist für Studierende gedacht, die keine weitere Möglichkeit für finanzielle Unterstützung mehr haben.