Berufstitel „Universitätsprofessor“ für Hon.-Prof. Gamerith
Am vergangenen Donnerstag überreichte der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Gustav Wachter, im Rahmen einer Feier Herrn Hon.-Prof. Helmut Gamerith das Dekret über die Verleihung des Berufstitels „Universitätsprofessor“ durch den Bundespräsidenten.
Seit 1985 ist Dr. Helmut Gamerith, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes i.R., mit vollem Einsatz für Lehre und Wissenschaft an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der LFU Innsbruck tätig. Er kann auf ein eindrucksvolles wissenschaftliches Werk von über 100 Publikationen zurückblicken. Dr. Gamerith hat sich insbesondere durch seine jahrzehntelange Mitarbeit an einem der bedeutendsten Kommentare im Bereich des Zivilrechts, dem Rummel-Kommentar zum ABGB, sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht sowie zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht hervorgetan. In Anerkennung seiner Leistungen wurde er bereits 1990 zum Honorarprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Universität Innsbruck ernannt.
Auf Initiative von Prof. Roth, Vorstand des Institutes für Handels- und Unternehmensrecht, welchem der Geehrte angehört, hatte noch das seinerzeitige Fakultätskollegium der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gemäß UOG 1993 den Beschluss gefasst, einen Antrag auf Verleihung des Berufstitels „Universitätsprofessor“ an Hon.-Prof.Gamerith an den Bundespräsidenten zu stellen. Grund waren die hervorragenden Verdienste, die sich Hon.-Prof. Gamerith seit 1985 mit seinem Einsatz für Lehre und Prüfungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erworben hat, sowie die wissenschaftlichen Qualitäten, die er über Jahrzehnte durch die erwähnte wissenschaftliche Publikationstätigkeit unter Beweis gestellt hat. Diese wurden durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät mit einem einstimmigen Beschluss gewürdigt: Hon.-Prof. Gamerith wurde bescheinigt, dass er ein wissenschaftliches Werk aufzuweisen hat, das einer Habilitation gleichwertig ist.
Aufgrund des Beschlusses der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hat in der Folge der Bundespräsident den Berufstitel an Hon.-Prof. Gamerith verliehen und Frau Bundesministerin Gehrer das entsprechende Dekret übersandt.
Dekan Wachter gratulierte Herrn Universitätsprofessor Dr. Gamerith zu dieser hoch verdienten Ehrung und nahm sie zum Anlass, ihm den Dank der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für zwei Jahrzehnte hervorragender Leistungen zum Wohle der Fakultät und ihrer Studierenden auszusprechen. (red)
Auf Initiative von Prof. Roth, Vorstand des Institutes für Handels- und Unternehmensrecht, welchem der Geehrte angehört, hatte noch das seinerzeitige Fakultätskollegium der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gemäß UOG 1993 den Beschluss gefasst, einen Antrag auf Verleihung des Berufstitels „Universitätsprofessor“ an Hon.-Prof.Gamerith an den Bundespräsidenten zu stellen. Grund waren die hervorragenden Verdienste, die sich Hon.-Prof. Gamerith seit 1985 mit seinem Einsatz für Lehre und Prüfungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erworben hat, sowie die wissenschaftlichen Qualitäten, die er über Jahrzehnte durch die erwähnte wissenschaftliche Publikationstätigkeit unter Beweis gestellt hat. Diese wurden durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät mit einem einstimmigen Beschluss gewürdigt: Hon.-Prof. Gamerith wurde bescheinigt, dass er ein wissenschaftliches Werk aufzuweisen hat, das einer Habilitation gleichwertig ist.
Aufgrund des Beschlusses der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hat in der Folge der Bundespräsident den Berufstitel an Hon.-Prof. Gamerith verliehen und Frau Bundesministerin Gehrer das entsprechende Dekret übersandt.
Dekan Wachter gratulierte Herrn Universitätsprofessor Dr. Gamerith zu dieser hoch verdienten Ehrung und nahm sie zum Anlass, ihm den Dank der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für zwei Jahrzehnte hervorragender Leistungen zum Wohle der Fakultät und ihrer Studierenden auszusprechen. (red)