500-Jahre Ambraser Heldenbuch
Von Sonntag bis Donnerstag standen Vorträge von GermanistInnen, HistorikerInnen und InformatikerInnen aus Österreich, Deutschland, Italien, der Schweiz und den USA auf dem Programm. Die Vorträge betrafen folgende Themen: Schriftlichkeit und urkundliche Überlieferung Bozens bis 1500 (Hannes Obermair, Bozen), Zur Entstehungsgeschichte des Ambraser Heldenbuchs (Angela Mura, Bozen), Kaiser Maximilians Eroberung der (Neuen) Welt. Zum Brief des Priester Johannes im Ambraser Heldenbuch (Klaus Amann, Innsbruck), Das buoch vom übelen wîbe (Michael Dallapiazza, Urbino), Hartmann von Aue im Ambraser Heldenbuch (Kurt Gärtner, Trier/Marburg), Hartmann von Aue: Von der Ambraser Handschrift zum Internet (Roy Boggs, Florida /USA), Die Archäologie von Hartmanns höfischer Literatur im Ambraser Heldenbuch (Scott Pincikowski, Maryland/USA), Erec der wunderaere und die Unterminierung von Maximilians heldenpuoch-Konzept (Nicola Kaminski, Bochum), Der Erec-Text zwischen Leitzmann/Wolff und Okken/Hans Ried (Manfred Scholz, Tübingen).
Literatur und Kunst
Die Vorträge wurden durch ein vielseitiges Rahmenprogramm ergänzt. Alle TeilnehmerInnen konnten sich bereits am ersten Tag von der einzigartigen Reichhaltigkeit des Bozner Stadtarchivs überzeugen. Eng im Zusammenhang mit der Konzeption des Ambraser Heldenbuches sieht die Forschung auch die Entstehung der Fresken auf Schloss Runkelstein, wohin die Exkursion am Dienstagnachmittag führte. Da das Ambraser Heldenbuch ein umfangreiches Text-Corpus Hartmanns von Aue tradiert, lag es nahe, die Teilnehmer mit den Iwein-Fresken aus Schloss Rodenegg bekannt zu machen. Den Abschluss der Tagung bildete eine Führung durch die Handschriftenabteilung der UBI, die Herr Mag. Peter Zerlauth übernommen hatte und in der er einige Highlights aus den Innsbrucker Beständen vorstellte, wie etwa einen frühen Druck des ‚Theuerdank’-Kaiser Maximilians oder die Oswald von Wolkenstein Handschrift mit dem Konterfei Oswalds, das wohl als das früheste Porträt eines deutschen Dichters des Mittelalters zu gelten hat.